Anmeldung des Wohnsitzes
Anmeldung des Wohnsitzes
Anmeldung des Wohnsitzes
Alle Studierenden sind verpflichtet, ihren Wohnsitz innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft in Deutschland beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu registrieren.
Die Anmeldung (und spätere Abmeldung) erfolgt beim Kreisverwaltungsreferat (KVR). Eine Terminvereinbarung ist erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des KVR.
- Anmeldeformular (erhältlich im Bürgerbüro)
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Wohnungsgeberbestätigung (Bestätigung des Vermieters oder Eigentümers)
Meldestelle:
Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Bürgerbüro (Erdgeschoss)
Ruppertstraße 19
80337 München (U3 oder U6 Poccistraße)
Telefon: +49 (0)89 233-96000
Weitere Informationen, Öffnungszeiten und Formulare finden Sie auf der Website des Einwohnermeldeamts.
Bürger der EU- und EFTA-Staaten:
Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis reicht aus, um nach Deutschland einzureisen.
Bürger anderer Länder:
Studierende aus Nicht-EU-Ländern müssen vor der Einreise nach Deutschland ein Visum bei der zuständigen deutschen diplomatischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) in ihrem Heimatland beantragen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die deutsche diplomatische Vertretung in Ihrem Heimatland (oder dem Land, in dem Sie sich aktuell aufhalten).
Ausnahme:
Austauschstudierende aus Australien, Brasilien, Kanada, Neuseeland, Südkorea oder den USA benötigen kein Einreisevisum, sondern müssen nach ihrer Ankunft in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen (siehe unten). Es wird jedoch empfohlen, stets die aktuellen Visabestimmungen zu überprüfen.
Wichtige Hinweise
- Das Visum muss ausdrücklich den Zweck des Aufenthalts angeben (z. B. „Studium“).
- Ein Touristen- oder „Schengen-Visum“ ist nicht ausreichend.
- Es ist nicht möglich, den Visumtyp nach der Einreise nach Deutschland zu ändern.
- Falls Sie vorhaben, mehrmals nach Deutschland ein- und auszureisen (z. B. um nach Hause zu reisen), beantragen Sie ein Mehrfachvisum.
- Visen, die von deutschen Konsulaten für maximal drei Monate ausgestellt werden, müssen nach dieser Zeit in eine Aufenthaltserlaubnis beim Ausländeramt in München umgewandelt werden.
- Austauschstudierende aus Australien, Brasilien, Kanada, Neuseeland, Südkorea oder den USA, die ohne Visum nach Deutschland einreisen, müssen innerhalb von drei Monaten nach der Einreise ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
- Achten Sie unbedingt auf das Ablaufdatum Ihres Visums, um Komplikationen zu vermeiden.
Blocked Accounts für Visumanträge
Falls für Ihren Visumantrag ein „Blockiertes Konto“ erforderlich ist, vergleichen Sie die Anbieter sorgfältig. Günstigere Angebote sind nicht immer die besten, und in der Vergangenheit gab es Probleme mit kleineren Anbietern. Es wird empfohlen, einen etablierten und zuverlässigen Anbieter zu wählen, der schon länger auf dem Markt ist.
1. Bürger aus EU- und EFTA-Staaten benötigen keine Aufenthaltserlaubnis.
2a. Studierende aus Nicht-EU-Staaten, die länger als drei Monate in Deutschland bleiben möchten, müssen eine gültige Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde (Kreisverwaltungsreferat - KVR) beantragen.
- Wenn Sie vor Ihrer Ankunft ein Visum beantragt haben und dieses für den gesamten Aufenthalt gültig ist, benötigen Sie keine zusätzliche Aufenthaltserlaubnis.
- Wenn Ihr Visum nur für den Beginn Ihres Aufenthalts gilt, müssen Sie innerhalb der ersten 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
- Austauschstudierende aus Australien, Brasilien, Kanada, Korea, Neuseeland oder den USA benötigen kein Visum für die Einreise nach Deutschland, müssen jedoch innerhalb der ersten 90 Tage ihres Aufenthalts eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
2b. Studierende aus Nicht-EU-Staaten, die in einem anderen EU-Staat studieren und eine Aufenthaltserlaubnis dieses EU-Staates besitzen (außer Großbritannien, Irland und Dänemark – Änderungen vorbehalten), können ein vereinfachtes Verfahren zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis über die Hochschule München (HM) durchlaufen.
- HM wird berechtigte Studierende direkt kontaktieren.
- Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
- Antragsformular
- Anmeldebestätigung
- Gültiger Reisepass
- Ein aktuelles biometrisches Foto (Fotoautomaten sind im Ausländeramt verfügbar)
- Immatrikulationsbescheinigung der HM Hochschule München (wird an den Orientierungstagen ausgehändigt)
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (z. B. Stipendium, Bankauszug oder ein Schreiben der Eltern)
- Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung
- Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis:
-
- Aufenthaltserlaubnis für mehr als ein Jahr: 110 Euro
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für mehr als drei Monate: 80 Euro
Der Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis muss online über die Website des Ausländeramtes eingereicht werden. Die Bearbeitung des Antrags kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Einwohnermeldeamt (KVR):
Kreisverwaltungsreferat (KVR) – Ausländerbehörde (1. Stock)
Ruppertstraße 19
80337 München (U3 oder U6 Poccistraße)
Telefon: +49 (0)89-233-96000
Nur nach Terminvereinbarung!
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Ausländeramtes.
- Wenn Sie innerhalb von München umziehen, müssen Sie Ihre neue Adresse beim Einwohnermeldeamt registrieren.
- Ein Abmelden ist nicht erforderlich, wenn Sie in eine andere Stadt innerhalb Deutschlands umziehen. Ihre neue Anmeldung führt automatisch zur Abmeldung in München.
Bevor Sie Deutschland verlassen, stellen Sie sicher, dass Sie sich abmelden. Eine versäumte Abmeldung kann bei einer späteren Rückkehr nach Deutschland zu Problemen führen.
Wenn Sie in eine andere Stadt innerhalb Deutschlands umziehen, ist keine Abmeldung in München erforderlich. Ihre Anmeldung an der neuen Adresse aktualisiert automatisch Ihren Wohnsitz und meldet Sie in München ab.
So melden Sie sich ab
Sie können sich auf folgende Weise abmelden:
- Persönlich: Besuchen Sie das Bürgerbüro des Kreisverwaltungsreferats (KVR) während der Öffnungszeiten.
- Per Post: Füllen Sie das Abmeldeformular aus und senden Sie es an:
Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Bürgerbüro (Erdgeschoss)
Ruppertstraße 19
80337 München
Telefon: +49 (0)89 233-96000
Weitere Informationen zu Öffnungszeiten, Formularen und anderen Details finden Sie auf der Webseite des Bürgerbüros.
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