Anmeldung des Wohnsitzes

Anmeldung des Wohnsitzes

Anmeldung des Wohnsitzes

  • Anmeldeformular (erhältlich im Bürgerbüro)
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Wohnungsgeberbestätigung (Bestätigung des Vermieters oder Eigentümers)

  • Das Visum muss ausdrücklich den Zweck des Aufenthalts angeben (z. B. „Studium“).
  • Ein Touristen- oder „Schengen-Visum“ ist nicht ausreichend.
  • Es ist nicht möglich, den Visumtyp nach der Einreise nach Deutschland zu ändern.
  • Falls Sie vorhaben, mehrmals nach Deutschland ein- und auszureisen (z. B. um nach Hause zu reisen), beantragen Sie ein Mehrfachvisum.
  • Visen, die von deutschen Konsulaten für maximal drei Monate ausgestellt werden, müssen nach dieser Zeit in eine Aufenthaltserlaubnis beim Ausländeramt in München umgewandelt werden.
  • Austauschstudierende aus Australien, Brasilien, Kanada, Neuseeland, Südkorea oder den USA, die ohne Visum nach Deutschland einreisen, müssen innerhalb von drei Monaten nach der Einreise ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
  • Achten Sie unbedingt auf das Ablaufdatum Ihres Visums, um Komplikationen zu vermeiden.

  • Wenn Sie vor Ihrer Ankunft ein Visum beantragt haben und dieses für den gesamten Aufenthalt gültig ist, benötigen Sie keine zusätzliche Aufenthaltserlaubnis.
  • Wenn Ihr Visum nur für den Beginn Ihres Aufenthalts gilt, müssen Sie innerhalb der ersten 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
  • Austauschstudierende aus Australien, Brasilien, Kanada, Korea, Neuseeland oder den USA benötigen kein Visum für die Einreise nach Deutschland, müssen jedoch innerhalb der ersten 90 Tage ihres Aufenthalts eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

  • HM wird berechtigte Studierende direkt kontaktieren.
  • Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

  • Antragsformular
  • Anmeldebestätigung
  • Gültiger Reisepass
  • Ein aktuelles biometrisches Foto (Fotoautomaten sind im Ausländeramt verfügbar)
  • Immatrikulationsbescheinigung der HM Hochschule München (wird an den Orientierungstagen ausgehändigt)
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (z. B. Stipendium, Bankauszug oder ein Schreiben der Eltern)
  • Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung
  • Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis:
    • Aufenthaltserlaubnis für mehr als ein Jahr: 110 Euro
    • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für mehr als drei Monate: 80 Euro

  • Wenn Sie innerhalb von München umziehen, müssen Sie Ihre neue Adresse beim Einwohnermeldeamt registrieren.
  • Ein Abmelden ist nicht erforderlich, wenn Sie in eine andere Stadt innerhalb Deutschlands umziehen. Ihre neue Anmeldung führt automatisch zur Abmeldung in München.

  • Persönlich: Besuchen Sie das Bürgerbüro des Kreisverwaltungsreferats (KVR) während der Öffnungszeiten.
  • Per Post: Füllen Sie das Abmeldeformular aus und senden Sie es an:

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