Krankenversicherung
Um sich an der Universität einzuschreiben und/oder eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, müssen Austauschstudierende über eine ausreichende Krankenversicherung verfügen, entweder gesetzlich oder privat.
Bitte beachten Sie, dass eine Reisekrankenversicherung hierfür nicht ausreicht.
Detaillierte Informationen finden Sie imDokument zur Krankenversicherung
Bei einer geplanten Abreise vor dem offiziellen Semesterende empfiehlt es sich, die Krankenversicherung zu kündigen, um unnötige Zahlungen zu vermeiden.
2. Exmatrikulation an der HM:
- Das Formular „Exmatrikulationsantrag“ steht über die PRIMUSS Online-Services unter Applications and Messages zum Download bereit.
- Eine Anleitung zur Beantragung der „Exmatrikulationsbescheinigung“ist dort ebenfalls verfügbar.
2. Kündigung der Krankenversicherung:
Ein Kündigungsschreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Abreisedatum
- Zielland
- Dauer der weiteren Nutzung des deutschen Bankkontos
- Kopie der „Exmatrikulationsbescheinigung“.
Auf diese Weise lassen sich unnötige Kosten vermeiden und die Versicherungsangelegenheiten ordnungsgemäß abschließen.
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