Fragen und Antworten zum Berufungsverfahren
- Abgeschlossenes Hochschulstudium
- Pädagogische Eignung, der Nachweis hierzu ist u.a. durch eine Probelehrveranstaltung zu erbringen
- Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird oder durch ein Gutachten über promotionsadäquate Leistungen
- Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen
Einstellungsvoraussetzungen und dienstrechtliche Voraussetzungen
gem. Art. 57 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes - BayHIG
Art. 57 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz - BayHIG
Bitte senden Sie uns keine Originaldokumente zu, da wir Bewerbungsunterlagen nicht zurücksenden.
- Bewerbungsanschreiben
- Lückenloser Lebenslauf mit folgenden Angaben über den schulischen, wissenschaftlichen und beruflichen Werdegang (Angabe der Arbeitgeber/selbstständigen Tätigkeit mit taggenauer Beschäftigungsdauer und des jeweiligen Tätigkeitsumfangs - Vollzeit oder Teilzeit in %)
- Arbeitszeugnisse
- Bei selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis, z.B. in Form einer Gewerbeanmeldung, eines Geschäftsführervertrages, Bestätigung eines Steuerberatungsbüros etc.
- Bei Tätigkeiten als wissenschaftliche/r Mitarbeiterin/Mitarbeiter, wissenschaftliche/r Assistentin/Assistent im Hochschulbereich: Arbeitsverträge, ggf. Änderungs- bzw. Auflösungsverträge, Arbeitszeugnisse und/oder Ernennungsurkunden
- Diplom-, Bachelor- und/oder Masterzeugnisse, - urkunden
- Promotionsurkunde
- Aufstellung über besondere wissenschaftliche Leistungen (z.B. Veröffentlichungen, Forschungsprojekte, Patente, Vorträge, Wettbewerbe)
- Verzeichnis bisheriger Lehrtätigkeiten
Ein Berufungsverfahren dauert in der Regel mindestens 14 Monate.
Im ersten Schritt eines Berufungsverfahrens wird ein Berufungsausschuss gebildet, der das Anforderungsprofil der Professur festgelegt.
Nach erfolgter Ausschreibung der Professur sichtet der Berufungsausschuss die eingegangenen Bewerbungen und wählt die Bewerber/-innen aus, die zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden sollen. Diese Vorgespräche sollen die Auswahl der Kandidat/-innen erleichtern, die im nächsten Schritt zur Probelehrveranstaltung eingeladen werden.
Der Berufungsausschuss erstellt nach der Probelehrveranstaltung einen Berufungsvorschlag mit der Rangfolge der Kandidaten/-innen. Der Berufungsvorschlag wird dann durch die Gremien der Hochschule München beschlossen.
Nach Ihrem Bewerbungseingang erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Den aktuellen Stand des Verfahrens können Sie im Berufungsmonitor einsehen. Weiterhin werden Sie schriftlich über eine erneute Ausschreibung der Professur und den Abschluss des Verfahrens informiert. Für weitere Informationen können Sie die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Ausschusses oder die Bewerberhotline (089 1265/4845) kontaktieren.
- mindestens 4 Professor/-innen
- ein Vertreter oder eine Vertreterin der wissenschaftlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
- ein Vertreter oder eine Vertreterin der Studierenden
- der oder die Frauenbeauftragte der Fakultät
Ziel dieser Gespräche ist die bessere fachliche und persönliche Einschätzung der Kandidat/-innen. Das Vorgespräch wird mit den ausgewählten Kandidat/-innen in der Regel persönlich geführt. Daran nehmen mindestens zwei Berufungsausschussmitglieder teil. Den ausgewählten Kandidat/-innen dient es als Informationsgespräch und um einen ersten Einblick in die Fakultät und die Gestaltung der Professur zu erhalten. Die Dauer beträgt ungefähr 30 – 60 Minuten.
Ihre Daten werden jederzeit vertraulich behandelt.
Für die Probelehrveranstaltung bereiten die eingeladenen Kandidat/-innen jeweils ein Pflicht- und ein Wahlthema vor. Die Themen sollten im Sinne einer Lehrveranstaltung konzipiert und nicht nur vorgetragen werden.
An der Probelehrveranstaltung nehmen der Berufungsausschuss, Studierende sowie Mitglieder der Fakultät. Es handelt sich damit um eine nicht-öffentliche Veranstaltung.
Bewerbungsunterlagen werden in der Regel nicht zurückgesandt.