Studentische Hilfskräfte (SHK) / Tutor/-innen (TUT)
Wir bitten Sie, folgendes dringend zu beachten:
Voraussetzungen für eine Beschäftigung als SHK/TUT
Sie müssen einen Wohnort in Deutschland haben, Ihre Beschäftigung in Deutschland ausüben und an einer Universität/Hochschule in Deutschland immatrikuliert sein. Darüber hinaus müssen Sie, sofern Sie die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU-Landes besitzen, einen Aufenthaltstitel vorlegen, der mindestens bis zum Ende der Vertragslaufzeit gültig ist.
Vertragsunterzeichnung
Ohne Vertragsunterzeichnung dürfen Sie die Tätigkeit nicht aufnehmen! Wird die Tätigkeit trotzdem vorab aufgenommen, erfolgt dies auf unentgeltlicher, freiwilliger Basis, ohne in einem Beschäftigungsverhältnis zur Hochschule München bzw. dem Freistaat Bayern zu stehen.
Schädliche Vorbeschäftigung
Sie sind an der Hochschule München beim Freistaat Bayern tätig. In diesem Zusammenhang weisen wir Sie darauf hin, dass aufgrund dieser Vorbeschäftigung eine befristete Einstellung beim Freistaat Bayern ohne Sachgrund (nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG) nach aktuellem Rechtsstand (Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 06. Juni 2018) nicht mehr möglich ist.
Bitte wenden Sie sich bei Neuverträgen an Ihre betreuende Person der Fakultät oder Abteilung.
Hinweis: Ihre betreuende Person sendet bei Neuverträgen ein Anforderungsformular für Sie an das jeweilige Sekretariat der Fakultät oder Abteilung.
Folgende Unterlagen werden zur Neueinstellung oder Wiedereintritt zwingend benötigt:
- Einstellungsunterlagen 1, Einstellungsunterlagen 2 und Einstellungsunterlagen 3 (vollständig ausgefüllt und unterzeichnet)
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Ggf. Bachelorurkunde
- Ggf. Anlage zum Personalbogen - Kinder (vollständig ausgefüllt und unterzeichnet)
- Ggf. aktueller Aufenthaltstitel (Staatsangehörigkeit von Nicht-EU-Ländern)
Sollten Sie Fragen zu allgemeinen sozial- und steuerrechtlichen Themen haben, informieren Sie sich gerne im Merkblatt für Studentische Hilfskräfte und/oder Tutor/-innen.
Folgende Unterlagen werden zur Weiterbeschäftigung zwingend benötigt:
- Formular zur Feststellung der Versicherungspflicht bzw. -freiheit für beschäftigte Studentinnen/Studenten (vollständig ausgefüllt und unterzeichnet)
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Ggf. aktueller Aufenthaltstitel (Staatsangehörigkeit von Nicht-EU-Ländern)
Hinweis: Die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung können Sie vor Beschäftigungsbeginn bei der Personalverwaltung für SHK/TUT per E-Mail nachreichen.
Gerne verweisen wir hierzu auf unsere Ausfüllhilfe.
Sollten Sie trotzdem noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich per E-Mail oder auch telefonisch unter 089 1265 - 4847 zur Verfügung.
Bitte senden Sie alle vertragsrelevanten Personalunterlagen frühzeitig vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an das Sekretariat Ihrer Fakultät oder Abteilung bzw. an den genannten Kontakt in der Stellenausschreibung.
Sobald uns alle oben genannten Unterlagen vorliegen, beginnen wir gerne mit der Bearbeitung Ihres Vertrages als Studentische Hilfskraft und/oder Tutor/-in.
Sobald der Vertrag erstellt ist, wird dieser postalisch an die im Personalbogen angegebene Adresse versendet. Nachdem wir von Ihnen ein gegengezeichnetes Exemplar erhalten haben, senden wir eine Kopie des Vertrages an die Fakultät oder Abteilung, in der Sie beschäftigt werden. Der Arbeitsvertrag muss zwingend spätestens am Tag des Beschäftigungsbeginns bei der Personalverwaltung für SHK/TUT eingegangen sein.
Eine Ausfertigung des Vertrages ist für Ihre Unterlagen.
Hinweis: Ohne Vertragsunterzeichnung dürfen Sie die Tätigkeit nicht aufnehmen! Wird die Tätigkeit trotzdem vorab aufgenommen, erfolgt dies auf unentgeltlicher, freiwilliger Basis, ohne in einem Beschäftigungsverhältnis zur Hochschule München bzw. dem Freistaat Bayern zu stehen.
Sie werden entsprechend der vertraglich vereinbarten Wochenstunden pauschal vergütet.
Die Vergütung von Studentischen Hilfskräften und Tutor/-innen können Sie der hinterlegten Übersicht entnehmen. Haben Sie weniger Stunden geleistet, ist die Personalverwaltung für SHK/TUT zu informieren.
Hinweise:
- Sollten Sie in einer Familienversicherung versichert sein oder BAföG beziehen, dürfen Sie derzeit nicht mehr als € 520,00 monatlich verdienen. Hierfür ist die grüne Spalte in der Vergütungstabelle zu beachten. Bitte informieren Sie sich ggf. entsprechend über die aktuellen Höchstsätze.
- Durch Festlegung des Finanzministeriums wird von der Pauschalversteuerung im staatlichen Bereich generell kein Gebrauch gemacht. Die Besteuerung ist damit grundsätzlich nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen durchzuführen.
Zur frühzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt es folgende Möglichkeiten:
Kündigung: Sie haben gem. § 5 Abs. 1 des Arbeitsvertrages eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Schluss eines Kalendermonats. Das Kündigungsschreiben bedarf der Schriftform – im Original per Post - und der Eingangsstempel der Personalverwaltung für SHK/TUT oder der Fakultät/Abteilung gilt als Eingang der Kündigung für die Berücksichtigung der Kündigungsfrist. Sollte eine Kündigung direkt an die Fakultät oder Abteilung versendet werden, muss diese zur weiteren Bearbeitung umgehend mit Eingangsstempel an die Personalverwaltung für SHK/TUT weitergeleitet werden. Nach Erhalt des Kündigungsschreibens, bestätigt die Personalverwaltung für SHK/TUT Ihnen den Eingang dieser per E-Mail.
Auflösungsvertrag: Hierfür wird sowohl das Einverständnis von Ihnen selbst als auch des/der betreuenden Professor/-in benötigt. Diese können gerne per E-Mail eingereicht werden. Auflösungsverträge können nur für die Zukunft abgeschlossen werden. Sobald der Auflösungsvertrag erstellt wurde, wird dieser postalisch an die uns vorliegende Adresse verschickt.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass mit Ablauf des Arbeitsverhältnisses keine +/- Stunden vorhanden sein dürfen und Sie Ihren Urlaubsanspruch vollständig bezogen haben müssen.
Arbeitszeugnisse werden – auf Anfrage - von dem/der betreuenden Professor/-in erstellt.
Jede weitere Beschäftigung ist im Formular zur Feststellung der Versicherungspflicht bzw. -freiheit für beschäftigte Studentinnen/Studenten unter Punkt 4 aufzulisten, damit die Abrechnung beim Landesamt für Finanzen (LfF) korrekt erfolgen kann. Änderungen müssen der Personalverwaltung für SHK/TUT jederzeit per E-Mail mitgeteilt werden. Das Formular ist bei einer Neueinstellung oder einem Wiedereintritt in den Einstellungsunterlagen enthalten.
Hinweis: Student/-innen dürfen die wöchentliche Stundenzahl von maximal 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten, damit sie ihren Studentenstatus beibehalten. Bei Überschreitung der 20 Stunden pro Woche gelten Student/-innen als voll sozialversicherungspflichtig.
Der Urlaubsanspruch ist sowohl von den vertraglich vereinbarten Wochenstunden als auch der vertraglich vereinbarten Laufzeit abhängig. Bitte beachten Sie, dass nur für volle Monate ein Anspruch besteht.
Den individuellen Urlaubsanspruch können Sie anhand von dieser Übersicht berechnen.
Studentische Hilfskräfte oder Tutori/-innen führen über die geleisteten Stunden einen Stundennachweis. Bitte stellen Sie sicher, dass die vereinbarten Stunden ableistet werden. Werden mehr oder weniger Stunden geleistet, als vertraglich vereinbart, informieren Sie bitte die Personalverwaltung für SHK/TUT, damit ggf. der Vertrag angepasst werden kann.
Die wöchentlichen Nachweise verbleiben dann bei dem/der betreuenden Professor/-in bzw. Vorgesetzen, welche die Nachweise nach Ende der Vertragslaufzeit an die Personalverwaltung für SHK/TUT zur Aufbewahrung per E-Mail oder Hauspost weiterleitet.
Hinweis: Bei der Fakultät ist immer die beschäftigende Fakultät oder Abteilung einzutragen und nicht die Fakultät, in der studiert wird.
Schwangerschaft: Informieren Sie bitte immer die Personalverwaltung für SHK/TUT per E-Mail über Ihre Schwangerschaft. Wir bitten Sie, die Hinweise unter folgendem Link ebenfalls zu beachten: Informationen für schwangere Hilfskräfte und Tutorinnen
Schwerbehinderung: Wenn bei Ihnen eine Schwerbehinderung vorliegt, benötigt die Personalverwaltung für SHK/TUT eine schriftliche Mitteilung inklusive Ihres Schwerbehindertenausweises per E-Mail.
Stellenangebote für SHK / TUT
Fakultät 01 Architektur | |||
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Stellenausschreibung | Veröffentlichungsdatum | Wochenstunden | Kontakt |
derzeit keine Ausschreibungen |
Fakultät 02 Bauingenieurwesen | |||
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Fakultät 03 Maschinenbau, Fahrzeugtechnik, Flugzeugtechnik | |||
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Fakultät 04 Elektrotechnik und Maschinenbau | |||
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derzeit keine Ausschreibungen |
Fakultät 05 Technische Systeme, Prozesse und Kommunikation | |||
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derzeit keine Ausschreibungen |
Fakultät 06 Angewandte Naturwissenschaften und Mechatronik | |||
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Schülerlabor NAWI = Betreuung von interessanten Schüler-Workshops | 26.09.2022 | 3,5 | Birgit Brückner |
Fakultät 07 Informatik und Mathematik | |||
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Informatik Forschungsprojekt Pflegetool | 03.06.2024 | 12-20 | Prof. Dr. Peter Mandl Dr. Max-Emanuel Keller |
Depressions- und Suchtforschung | 07.10.2024 | 10-20 | Jan Vellmer |
Fakultät 08 Geoinformation | |||
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Fakultät 09 Wirtschaftsingenieurwesen | |||
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Unterstützung beim neuen internationalen Studiengang | 11.06.2024 | 5 | Maria Tomann Doris Konrad |
Fakultät 10 HM Business School | |||
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Medienausleihe | 08.11.2022 | 5-10 | Stephanie Cieplik |
Kompetenzbereich Recht | 20.03.2023 | 6 | Prof. Dr. Susanne Wende |
Interkulturelle Kommunikation und Wirtschaftsenglisch | 23.10.2023 | 20 | Prof. Dr. Sierk Horn |
Fakultät 11 Angewandte Sozialwissenschaften | |||
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Unterstützung im Pflegelabor | 03.06.2024 | 5-8 | Monika Brönner Peter Neumann |
Cannabispräventionsprojekt | 12.04.2024 | nicht angegeben | Leila Wanner |
Studiengangskoordination | 14.08.2023 | 6 | Prof. Dr. Nicole Pötter |
KonTEXT Leseprojekt | 30.09.2024 | 9 | Prof. Dr. Caroline Steindorff-Classen |
Fakultät 12 Design | |||
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Fakultät 13 Studium Generale und Interdisziplinäre Studien | |||
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Fakultät 14 Tourismus | |||
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2 Tutor/-innen Kath. Hochschulgemeinde | 01.03.2024 | 6 | Florian Wolters |