Studentische Hilfskräfte (SHK) / Tutor:innen (TUT)

Symbolbild Karriere an der Hochschule München
(Foto: Ulrike Myrzik)

  • Sollten Sie in einer Familienversicherung versichert sein oder BAföG beziehen, dürfen Sie derzeit nicht mehr als € 520,00 monatlich verdienen. Hierfür ist die grüne Spalte in der Vergütungstabelle zu beachten. Bitte informieren Sie sich ggf. entsprechend über die aktuellen Höchstsätze.

  • Durch Festlegung des Finanzministeriums wird von der Pauschalversteuerung im staatlichen Bereich generell kein Gebrauch gemacht. Die Besteuerung ist damit grundsätzlich nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen durchzuführen.

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