Professuren
Wissen weitergeben, innovativ sein, konkret Sinn stiften: Als Professorin oder Professor an der HM können Sie Ihre Ziele verwirklichen. Eine Professur an der HM bietet interessante Aufgaben in Lehre und Forschung, vielfältigen Gestaltungsfreiraum und in den meisten Fällen die Vorzüge der Verbeamtung auf Lebenszeit. An einer deutschlandweit führenden HAW – ohne Habilitation.
Wichtige Links
Was verdiene ich als Professor/in an der HM?
Zahlen, Fakten & Beispiele
Als Professorin oder Professor an der HM erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem Grundgehalt einen Orts- und Familienzuschlag sowie ggf. Leistungsbezüge. In der Regel sind Sie verbeamtet, zahlen also keine Beiträge zur Sozialversicherung. Nebentätigkeiten sind möglich und werden gefördert. Hier finden Sie aktuelle Zahlen, Fakten und Berechnungsbeispiele:
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Hier finden Sie unsere aktuellen Stellenangebote. Gern nehmen wir Sie in unseren Talentpool auf. Im Berufsmonitor informiert Sie über die laufenden Berufungsfahren. Keine passende Professur dabei? Abonnieren Sie unseren Job-Newsletter!
FAQ zum Berufungsverfahren
- Hochschulabschluss.
- Pädagogische Eignung. Den Nachweis erbringen Sie unter anderem durch eine Probelehrveranstaltung.
- Promotion. Mit der Promotion weisen Sie Ihre Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit nach. Alternativ können Sie auch ein Gutachten über promotionsadäquate Leistungen vorlegen (zum Beispiel bei Professuren im Bereich Kunst: besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit).
- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nach Abschluss Ihres Studiums (davon mindestens 3 Jahre außerhalb des Hochschulbereichs).
Bitte senden Sie uns keine Originaldokumente zu, da wir Bewerbungsunterlagen nicht zurücksenden. Tipp! Bewerben Sie sich online (zu den Stellenangeboten ) und laden Sie folgende Unterlagen in unserem Bewerbungsportal hoch:
- Bewerbungsanschreiben
- Lückenloser Lebenslauf über Ihren schulischen, wissenschaftlichen und beruflichen Werdegang. Nennen Sie bitte Ihre Arbeitgeber und führen Sie auch selbständige Tätigkeiten auf. Nennen Sie jeweils die Dauer der Beschäftigung (auf den Tag genau) und den Umfang (Vollzeit bzw. Teilzeit in Prozent).
- Arbeitszeugnisse bei selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis z. B. durch Gewerbeanmeldung, Geschäftsführervertrag oder Bestätigung eines Steuerberatungsbüros. Bei Tätigkeiten als wissenschaftlich Mitarbeitende/r oder wissenschaftliche/r Assistenz im Hochschulbereich: Arbeitsverträge, ggf. Änderungs- bzw. Auflösungsverträge, Arbeitszeugnisse und/oder Ernennungsurkunden.
- Abschlusszeugnisse, Diplom-, Bachelor- und/oder Masterzeugnisse bzw. - urkunden
- Promotionsurkunde bzw. Gutachten über promotionsadäquate Leistung (z. B. Nachweis über besondere künstlerische Befähigung)
- Aufstellung besonderer wissenschaftlicher Leistungen (z. B. Veröffentlichungen, Forschungsprojekte, Patente, Vorträge, Wettbewerbe)
- Verzeichnis bisheriger Lehrtätigkeiten
Ein Berufungsverfahren dauert in der Regel mindestens 12 Monate. Es beginnt mit Ihrer Bewerbung und endet ggf. mit Ihrer Berufung.
Ein Berufungsausschuss legt das Anforderungsprofil der Professur fest. Die Professur wird ausgeschrieben – Sie können sich bewerben.
Der Berufungsausschuss lädt ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber zu einem persönlichen Gespräch ein.
Aus diesem Kreis werden Kandidierende zu zwei Probelehrveranstaltungen eingeladen.
Anschließend stellt der Berufungsausschuss einen Berufungsvorschlag mit einer Rangfolge der Kandidierenden auf. Die Gremien der HM beschließen diesen Vorschlag.
Danach ergeht der Ruf an die Kandidatin oder den Kandidaten.
Weitere Informationen zur Berufung finden Sie hier: