Was verdiene ich als Professor/in an der HM?
Als Professorin oder Professor an der HM können Sie zusätzlich zu Ihrem Grundgehalt einen Orts- und Familienzuschlag sowie zusätzliche Leistungsbezüge erhalten. In der Regel sind Sie verbeamtet, zahlen also keine Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung. Sie sind beihilfeberechtigt und schließen ergänzend eine private Kranken- und Pflegeversicherung ab. Nebentätigkeiten sind möglich und werden gefördert. Hier finden Sie aktuelle Zahlen, Fakten und Berechnungsbeispiele.
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So setzt sich Ihr Brutto-Einkommen zusammen (Stand 01.02.25)
Grundgehalt
Für Professorinnen oder Professoren an der HM gilt die Besoldungsgruppe W2. Das bedeutet: Ihr Grundgehalt beträgt in …
Stufe 1 (= ab Diensteintritt): 6.824,23 Euro
Stufe 2 (= nach 5 Jahren): 7.094,18 Euro
Stufe 3 (= nach weiteren 7 Jahren): 7.499,05 Euro
+ Orts- und Familienzuschlag
Hinzu kommt der Orts- und Familienzuschlag. Er hängt ab von Ihrem Hauptwohnsitz (Ortsklassen/Mietenstufen nach § 12 Wohngeldgesetz) und Ihren Familienverhältnissen.
+ Leistungsbezüge
Wenn Sie an die HM berufen werden, können Sie einen unbefristeten monatlichen Berufungs-Leistungsbezug erhalten.
Folgende weitere Bezüge können gewährt werden:
- Besonderer monatlicher Leistungsbezug für Leistungen über Ihre Dienstpflichten hinaus in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung oder Nachwuchsförderung.
- Einmalzahlungen für Sonderaufgaben und/oder herausragende Leistungen.
- Leistungsbezüge für Funktionen oder besondere Aufgaben in der Hochschulselbstverwaltung oder Hochschulleitung.
Ortsklasse | Stufe L (ledig) |
Stufe V (verheiratet) |
Stufe 1 (1 Kind) |
Stufe 2 (2 Kinder) |
zzgl. für das 3. Kind | zzgl. je weiterem Kind |
---|---|---|---|---|---|---|
1 | 85,11 | 337,46 | 493,00 | 482,05 | 577,10 | |
2 | ||||||
3 | 527,70 | 496,51 | 623,23 | |||
4 | 360,56 | 562,38 | 511,42 | 669,83 | ||
5 | 109,41 | 383,64 | 597,06 | 526,76 | 716,84 | |
6 | 133,73 | 406,73 | 674,02 | 542,57 | 764,33 | |
7 | 165,59 | 165,59 | 531,08 | 763,33 | 588,83 | 812,28 |
Berechnungsbeispiele
Christian M., verheiratet, zwei Kinder, Pfaffenhofen a. d. Ilm (= Ortsklasse IV), seit 1 Jahr HM-Professor:
Grundgehalt 6.824,23 Euro
+ Orts- und Familienzuschlag 674,02 Euro
+ ggf. Berufungs-Leistungsbezug
Julia F., ledig, ein Kind, München (= Ortsklasse VII), seit 5 Jahren HM-Professorin:
Grundgehalt 7.094,18 Euro
+ Orts- und Familienzuschlag 531,08 Euro
+ ggf. Berufungs-Leistungsbezug
Verbeamtung bringt auch finanzielle Vorteile
Professorinnen und Professoren an der HM sind in der Regel verbeamtet. Sie zahlen keine Beiträge in die gesetzliche Arbeitslosen- und Rentenversicherung ein, erhalten eine staatliche Beihilfe zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung und sind auch im Ruhestand gut abgesichert. Eine Verbeamtung ist möglich bis vor Vollendung des 52. Lebensjahres.
Nebentätigkeiten werden gefördert
Nebentätigkeiten sind möglich und werden gefördert; denn sie helfen Ihnen, auf dem fachlichen Stand zu bleiben. Sie können zum Beispiel Gutachten verfassen, Fortbildungen in der Wirtschaft durchführen oder sogar ein eigenes Start-up führen.
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