Hochschule
München
University of
Applied Sciences

Studentische Hilfskraft (SHK) & Tutorin/Tutor (TUT)

Studierendenjob an der HM: Vorteile

Wichtig! Das müssen Sie wissen:

  • Sie haben einen Wohnort in Deutschland.

  • Sie üben Ihre Beschäftigung in Deutschland aus.

  • Sie sind an einer Universität/Hochschule in Deutschland immatrikuliert.

  • Sie dürfen Ihre Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie Ihren Vertrag unterschrieben haben.

  • Sie fangen vorher an? Dann gilt Ihre Tätigkeit als freiwillig und unentgeltlich. Sie stehen dann nicht im Beschäftigungsverhältnis mit der HM bzw. dem Freistaat Bayern.

  • Die HM ist eine staatliche Einrichtung. Das bedeutet: An der HM sind Sie für den Freistaat Bayern tätig.

  • Nach einer Beschäftigung als SHK oder TUT können Sie ohne sachlichen Grund keine befristete Tätigkeit beim Freistaat Bayern mehr aufnehmen.

  • Eine befristete Tätigkeit mit sachlichem Grund (Beispiel: Sie werden als Vertretung eingestellt oder Sie arbeiten als Wissenschaftler/in über das WissZeitVG) ist dagegen möglich.

Vergütung: Was verdiene ich als SHK oder TUT?

Stellenangebote für Studierende

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Arbeiten an der HM als Studentische Hilfskraft & Tutorin und Tutor: Wir freuen uns auf Sie! 


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