FAQ: Jobs für Studierende an der HM
Sie interessieren sich für einen Job als Studentische Hilfskraft (SHK) oder Tutorin/Tutor (TUT)? Wir unterstützen Sie gerne beim Einstieg. Hier finden Sie allgemeine Fragen zu Studierendenjobs an der HM und alle Antworten. Sie möchten mehr über ein konkretes Stellenangebot wissen? Dann wenden Sie sich am besten direkt an die Ansprechperson, die im Stellenangebot genannt ist.
Wichtige Links
Ihre Fragen, unsere Antworten
- Sie bewerben sich schriftlich per E-Mail.
- Die E-Mail-Adresse sehen Sie jeweils am Ende des Stellenangebots.
- Dort wird in der Regel auch eine Ansprechperson für fachliche Fragen genannt.
- Bitte senden Sie alle geforderten Unterlagen frühzeitig, vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an das Sekretariat Ihrer Fakultät/Abteilung oder an den Kontakt, der im Stellenangebot genannt ist.
Hier finden Sie alle aktuellen Stellenangebote für Studierende .
Folgende Unterlagen werden zur Neueinstellung oder Wiedereintritt zwingend benötigt:
- Einstellungsunterlagen 1, Einstellungsunterlagen 2 und Einstellungsunterlagen 3 (vollständig ausgefüllt und unterzeichnet)
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Ggf. Bachelorurkunde
- Ggf. Anlage zum Personalbogen - Kinder (vollständig ausgefüllt und unterzeichnet)
- Ggf. aktueller Aufenthaltstitel (Staatsangehörigkeit von Nicht-EU-Ländern)
Sollten Sie Fragen zu allgemeinen sozial- und steuerrechtlichen Themen haben, informieren Sie sich gerne im Merkblatt für Studentische Hilfskräfte und/oder Tutor/-innenMerkblatt für Studentische Hilfskräfte und/oder Tutor/-innen.
Folgende Unterlagen werden zur Weiterbeschäftigung zwingend benötigt:
- Formular zur Feststellung der Versicherungspflicht bzw. -freiheit für beschäftigte Studentinnen/Studenten (vollständig ausgefüllt und unterzeichnet)
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Ggf. aktueller Aufenthaltstitel (Staatsangehörigkeit von Nicht-EU-Ländern)
Hinweis: Die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung können Sie vor Beschäftigungsbeginn bei der Personalverwaltung für SHK/TUT per E-Mail nachreichen.
Gerne verweisen wir hierzu auf unsere Ausfüllhilfe.
Sollten Sie trotzdem noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich per E-Mail oder auch telefonisch unter 089 1265 - 4847 zur Verfügung.
Schwangerschaft: Informieren Sie bitte immer die Personalverwaltung für SHK/TUT per E-Mail über Ihre Schwangerschaft. Wir bitten Sie, die Hinweise vom Familienbüro ebenfalls zu beachten.
Schwerbehinderung: Wenn bei Ihnen eine Schwerbehinderung vorliegt, benötigt die Personalverwaltung für SHK/TUT eine schriftliche Mitteilung inklusive Ihres Schwerbehindertenausweises per E-Mail.
Sobald uns alle oben genannten Unterlagen vorliegen, beginnen wir gerne mit der Bearbeitung Ihres Vertrages als Studentische Hilfskraft und/oder Tutor/-in.
Sobald der Vertrag erstellt ist, wird dieser postalisch an die im Personalbogen angegebene Adresse versendet. Nachdem wir von Ihnen ein gegengezeichnetes Exemplar erhalten haben, senden wir eine Kopie des Vertrages an die Fakultät oder Abteilung, in der Sie beschäftigt werden. Der Arbeitsvertrag muss zwingend spätestens am Tag des Beschäftigungsbeginns bei der Personalverwaltung für SHK/TUT eingegangen sein.
Eine Ausfertigung des Vertrages ist für Ihre Unterlagen.
Hinweis: Ohne Vertragsunterzeichnung dürfen Sie die Tätigkeit nicht aufnehmen! Wird die Tätigkeit trotzdem vorab aufgenommen, erfolgt dies auf unentgeltlicher, freiwilliger Basis, ohne in einem Beschäftigungsverhältnis zur Hochschule München bzw. dem Freistaat Bayern zu stehen.
Sie werden entsprechend der vertraglich vereinbarten Wochenstunden pauschal vergütet.
Die Vergütung von Studentischen Hilfskräften und Tutor/-innen können Sie der hinterlegten Übersicht entnehmen. Haben Sie weniger Stunden geleistet, ist die Personalverwaltung für SHK/TUT zu informieren.
Hinweise:
- Sollten Sie in einer Familienversicherung versichert sein oder BAföG beziehen, dürfen Sie derzeit nicht mehr als € 520,00 monatlich verdienen. Hierfür ist die grüne Spalte in der Vergütungstabelle zu beachten. Bitte informieren Sie sich ggf. entsprechend über die aktuellen Höchstsätze.
- Durch Festlegung des Finanzministeriums wird von der Pauschalversteuerung im staatlichen Bereich generell kein Gebrauch gemacht. Die Besteuerung ist damit grundsätzlich nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen durchzuführen.
Studentische Hilfskräfte oder Tutori/-innen führen über die geleisteten Stunden einen Stundennachweis. Bitte stellen Sie sicher, dass die vereinbarten Stunden ableistet werden. Werden mehr oder weniger Stunden geleistet, als vertraglich vereinbart, informieren Sie bitte die Personalverwaltung für SHK/TUT, damit ggf. der Vertrag angepasst werden kann.
Die wöchentlichen Nachweise verbleiben dann bei dem/der betreuenden Professor/-in bzw. Vorgesetzen, welche die Nachweise nach Ende der Vertragslaufzeit an die Personalverwaltung für SHK/TUT zur Aufbewahrung per E-Mail oder Hauspost weiterleitet.
Hinweis: Bei der Fakultät ist immer die beschäftigende Fakultät oder Abteilung einzutragen und nicht die Fakultät, in der studiert wird.
Jede weitere Beschäftigung ist im Formular zur Feststellung der Versicherungspflicht bzw. -freiheit für beschäftigte Studentinnen/Studenten unter Punkt 4 aufzulisten, damit die Abrechnung beim Landesamt für Finanzen (LfF) korrekt erfolgen kann. Änderungen müssen der Personalverwaltung für SHK/TUT jederzeit per E-Mail mitgeteilt werden. Das Formular ist bei einer Neueinstellung oder einem Wiedereintritt in den Einstellungsunterlagen enthalten.
Hinweis: Student/-innen dürfen die wöchentliche Stundenzahl von maximal 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten, damit sie ihren Studentenstatus beibehalten. Bei Überschreitung der 20 Stunden pro Woche gelten Student/-innen als voll sozialversicherungspflichtig.
Der Urlaubsanspruch ist sowohl von den vertraglich vereinbarten Wochenstunden als auch der vertraglich vereinbarten Laufzeit abhängig. Bitte beachten Sie, dass nur für volle Monate ein Anspruch besteht.
Den individuellen Urlaubsanspruch können Sie anhand von dieser Übersicht berechnen.
Zur frühzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt es folgende Möglichkeiten:
Kündigung: Sie haben gem. § 5 Abs. 1 des Arbeitsvertrages eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Schluss eines Kalendermonats. Das Kündigungsschreiben bedarf der Schriftform – im Original per Post - und der Eingangsstempel der Personalverwaltung für SHK/TUT oder der Fakultät/Abteilung gilt als Eingang der Kündigung für die Berücksichtigung der Kündigungsfrist. Sollte eine Kündigung direkt an die Fakultät oder Abteilung versendet werden, muss diese zur weiteren Bearbeitung umgehend mit Eingangsstempel an die Personalverwaltung für SHK/TUT weitergeleitet werden. Nach Erhalt des Kündigungsschreibens, bestätigt die Personalverwaltung für SHK/TUT Ihnen den Eingang dieser per E-Mail.
Auflösungsvertrag: Hierfür wird sowohl das Einverständnis von Ihnen selbst als auch des/der betreuenden Professor/-in benötigt. Diese können gerne per E-Mail eingereicht werden. Auflösungsverträge können nur für die Zukunft abgeschlossen werden. Sobald der Auflösungsvertrag erstellt wurde, wird dieser postalisch an die uns vorliegende Adresse verschickt.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass mit Ablauf des Arbeitsverhältnisses keine +/- Stunden vorhanden sein dürfen und Sie Ihren Urlaubsanspruch vollständig bezogen haben müssen.
Arbeitszeugnisse werden – auf Anfrage – von der betreuenden Professur erstellt.
Stellenangebote für Studierende
Hier finden Sie Stellenangebote für Studentische Hilfskräfte und Tutorinnen/Tutoren in der Hochschulverwaltung und den Fakultäten.