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Prüfungen im Sommersemester 2021

Entscheidung für elektronische Fernprüfungen
15/04/2021
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Alle Prüfungen im Sommersemester 2021 werden im Sinne der bayerischen Fernprüfungsverordnung (BayFEV § 1 Abs. 2 Satz 2) online stattfinden. Das bedeutet auch, dass die HM keine Messehallen für die Prüfungsdurchführung anmieten wird. Der Hochschulleitung und dem Corona-Planungsstab ist bewusst, dass elektronische Fernprüfungen eine zusätzliche Belastung für alle Beteiligten sind, aber eine andere Lösung ist in der aktuellen Situation leider nicht möglich.
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Regelung für den Rücktritt von Präsenzprüfungen
In den vergangenen zwei Semestern haben sich viele Studierende zu Wahlrechtsprüfungen in Präsenz angemeldet, sind dann aber zum Prüfungstermin nicht erschienen. Das ist deswegen problematisch, weil sowohl die Räume im Sinne des Schutz- und Hygienekonzepts vorbereitet werden müssen, als auch Aufsichten zu organisieren sind, die deswegen extra anreisen müssen. Weiter stehen diese nicht wahrgenommenen Prüfungsplätze unter Umständen KommilitonInnen nicht zur Verfügung, da über die begrenzte Anzahl von Plätzen das Los entscheidet.
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Deswegen wurde der Paragraph 27 „Elektronische Prüfungen“ in der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung ergänzt. In § 27 wird folgender neuer Absatz 6 angefügt: „(6) Für die Präsenzprüfungen gem. Abs. 5 Satz 2 gilt § 31 Abs. 1 Satz 1 mit der Maßgabe, dass ein wirksamer Rücktritt nur vorliegt, wenn sich die/der Studierende mindestens 24 Stunden vor der Präsenzprüfung bei der/dem Prüfer/in in elektronischer Form abgemeldet hat.“ Die komplette ASPO sowie die APO finden Sie auf dieser Webseite .
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Kontaktaufnahme
Bei Fragen zu Prüfungen können sich Studierende an diese E-Mail-Adresse wenden: Die Abteilungen Studium und Zentrale IT, das E-Learning Center und die gesamte Verwaltung werden weiterhin die Prüfungsdurchführung unterstützen.
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Hochschulkommunikation
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Zu dieser Nachricht hat die Hochschule am 15. April 2021 eine E-Mail versendet.