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Datenschutz-Experte für die HM

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Dr. Thomas Petri wird Honorarprofessor der HM
12/04/2016
Seit Ende März wird die Fakultät für Informatik durch einen neuen Honorarprofessor verstärkt: Dr. Thomas Petri, Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz. Mit ihm gewinne die Hochschule München einen "herausragenden Experten im öffentlichen und nichtöffentlichen Datenschutz", sagte Laudatorin Prof. Dr. Marie-Theres Tinnefeld. Sie betonte seine intensiven Kenntnisse des Polizeirechts und das hohe Maß an Praxisnähe, das seine Arbeit aufweise.
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"Der Titel eines Honorarprofessors wird an der Hochschule München nicht leichtfertig vergeben", erklärte Prof. Dr. Michael Kortstock bei der feierlichen Übergabe der Ernennungsurkunde. "Bei Prof. Petri ist dies jedoch leicht gefallen, da er alle Voraussetzungen für die Honorarprofessur, insbesondere auch die Eignung für die Lehre, hervorragend erfüllt." Umgekehrt setzt Petri seine Hoffnung in die neue Generation: "Hier an der Hochschule München lernen die Studierenden das Programmieren und können so den Datenschutz direkt in neuen Entwicklungen implementieren."
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Petri unterrichtet als Lehrbeauftragter bereits seit 2004 im Rahmen der Zusatzausbildung "Betrieblicher Datenschutz" an der Hochschule München. Seit 2009 ist er Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz. Davor war er unter anderem Leiter des Bereichs Recht beim Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Referatsleiter im Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein und wissenschaftlicher Mitarbeiter im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts.
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Flüchtlingsdaten sind oft sensibel
In seiner Antrittsvorlesung im Rahmen der Vortragsreihe "Datenschutz und IT-Sicherheit" sprach Petri über „Flüchtlinge und Datenschutz“ und die Erfahrungen seiner Behörde im Umgang mit dem Thema. Der Datenschutz sei als Teil des Grundgesetzes in einer Zeit entstanden, die viele Ähnlichkeiten mit der heutigen aufweise, erklärte er: Zwischen 1946 und 1950 kamen rund 15 Millionen Menschen – Geflohene und Vertriebene – nach Deutschland.
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Das Grundgesetz legt fest, dass alle Menschen ein Recht auf Mitbestimmung haben, wem gegenüber sie ihre Daten preisgeben und wie diese verwendet werden. Gerade Flüchtlingsdaten seien oft sensible Daten und besonders schutzbedürftig. Leider hielte sich aber der Gesetzgeber nicht immer daran, erklärte Petri – oft würden schwammige Formulierungen gewählt, zum Beispiel im neuen Asylgesetz. So entstünden Praktiken wie z. B. die medizinisch und ethisch fragwürdige Altersbestimmung minderjähriger Flüchtlinge durch Röntgenuntersuchungen.
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Weitere viel diskutierte Themen seien zurzeit die Videoüberwachung im Umfeld von Flüchtlingsheimen, die Ausgabe von personenbezogenen Daten an ehrenamtliche Hilfsorganisationen oder die Weitergabe von Gesundheitsdaten von Flüchtlingen durch das Gesundheitsamt.
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Die Behörden, insbesondere in Bayern, seien sensibilisiert für das Thema und sprächen ihn als Landesbeauftragten frühzeitig an, lobte Petri. Viel mehr sorge ihn ein anderes Problem: Flüchtlinge wissen meist gar nicht von seiner Existenz und seinen Möglichkeiten, ihre Interessen zu schützen – oder noch schlimmer, haben ihr Vertrauen in staatliche Instanzen vollkommen verloren.
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Claudia Köpfer