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Die Aufgaben des HM-Senats

Prof. Dr. Wolfgang Habelt zum neuen Vorsitzenden des Senats gewählt
18/11/2019
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Der Senat der Hochschule München ist für den Erlass von Rechtsvorschriften wie beispielsweise die Einrichtung von Studiengängen, Zertifikaten und Sonderforschungsbereichen, Graduiertenkollegs bzw. Forschungsinstituten sowie für Stellungnahmen zu Berufungsvorschlägen zuständig. Darüber hinaus wirkt er auch über beratende Ausschüsse zu spezifischen Hochschul- und Zukunftsthemen mit, z.B. bei Gleichstellungsthemen und der wissenschaftlichen Ethik.
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Nach innen unterstützt der Senat u.a. Konzepte, die die Autonomie der Fakultäten, die wissenschaftliche Ausbildung der knapp 20.000 Studierenden an der HM, die Hochschulverwaltung und deren vielschichtige Prozesse befördern. Der Senat wirkt nach außen, um sich u.a. mit VertreterInnen aus der Industrie, aus der Stadt bzw. Region sowie der Politik und des Ministeriums über die Zukunft einer weiterhin starken und attraktiven Hochschule am Standort München auszutauschen.
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Im Mai wurde Prof. Dr. Wolfgang Habelt in den Senat der Hochschule München und im Oktober zum Vorsitzenden des Senats der Hochschule München gewählt. Damit übernimmt er zugleich die Funktion des stellvertretenden Vorsitzenden des Hochschulrats. Der Senat besteht insgesamt aus elf Senatsmitgliedern. Die Amtszeit des neuen Senats läuft bis September 2023.