News
Zinslos und unabhängig vom Einkommen

KfW-Studienkredit bei berufsbegleitendem Studium
26/06/2020
Momentan werden – zusätzlich zu den schon bekannten finanziellen Unterstützungen – Pandemie bedingte Förderprogramme für Studierende angeboten. Leider gelten nicht alle Möglichkeiten auch für Studierende im berufsbegleitenden Studium. Aber es gibt Ausnahmen, wie den KfW-Studienkredit, der seit Mai und bis Ende März 2021 für alle zinslos gestellt wird. Zudem kann der Kredit unabhängig vom eigenen Einkommen beantragt werden.
Direkte Entlastung
Der KfW-Studienkredit finanziert mit bis zu 650 Euro monatlich Lebenshaltungskosten von Studierenden, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland studieren oder promovieren, zwischen 18 und 44 Jahren alt und maximal im zehnten Fachsemester sind. Alle Kriterien sowie ein Vorab-Check sind auf den Webseiten der KfW zu finden.
Auf die Pandemie reagiert die Bank mit einer Zinssenkung auf 0%, die sowohl die Neuanträge als auch bereits bezogene Studienkredite betrifft. Dieser neue Zinssatz gilt bis Ende März 2021.
Überbrückungshilfe nicht für berufsbegleitend Studierende
Ausschließlich für die Pandemie hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Überbrückungshilfe ins Leben gerufen, die ein nicht rückzahlbarer Zuschuss für Studierende, die sich nachweislich in einer akuten, pandemiebedingten Notlage befinden. Laut den Überbrückungshilfe-Richtlinien (zu finden auf der BMBF-Webseite) sind allerdings u. a. Studierende im berufsbegleitenden Studium nicht antragsberechtigt.
Weiterbildungszentrum