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Individuelle Regelstudienzeit kommt

Ministerium erfüllt Forderung der Bayerischen Studierendenvertretungen
09/07/2020
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Die Landes-ASten-Konferenz (LAK) Bayern, der Zusammenschluss aller gewählten Studierendenvertretungen Bayerns, hat im April einen Beschluss zur Ausgestaltung des Sommersemesters gefasst. Neben Forderungen zur digitalen Lehre und zur Chancengleichheit bei Prüfungen war eine weitere wichtige Kernforderung die Anpassung der Regelstudienzeit, da damit viele soziale Leistungen wie zum Beispiel die Förderungshöchstdauer des BAföGs verknüpft sind.
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Gestern hat der Landtag beschlossen, dass für jeden immatrikulierten und nicht beurlaubten Studierenden eine von der Regelstudienzeit abweichende, um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit gilt. „Das neue Gesetz ist ein großer Erfolg unserer Initiative ‚Kann-Semester‘. Wir freuen uns, dass Wissenschaftsminister Sibler die Interessen der Studierenden im Blick hat und sich für eine Anpassung der Regelstudienzeit einsetzt. Dies ist ein wichtiger Schritt zum Ausgleich krisenbedingter Nachteile von Studierenden und ein großer Erfolg unserer Studierendenvertretung“, erklärt Constantin Pittruff, Sprecher des Studentischen Parlaments der HM.
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Dies bedeutet konkret: Fachsemester- und damit auch Regelstudienzeit-gebundene Regeltermine und Fristen verschieben sich automatisch um ein Semester und im Falle eines Nichtantritts gehen keine Wiederholungsmöglichkeiten verloren. Die Förderhöchstdauer für BAföG erhöht sich automatisch um ein Semester. Und auch Stipendien und Wohnheimplätze, die an die Regelstudienzeit gebunden sind, verlängern sich. HM-Präsident Martin Leitner freut sich sehr über diese Initiative: „Ich bedanke mich herzlich bei den bayerischen Studierendenvertretungen. In ganz besonderer Weise hat sich die Studierendenvertretung unserer Hochschule in dieser Sache engagiert. Ohne ihr großes Engagement wäre das Gesetz so wohl nicht auf den Weg gebracht worden.“
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Mirja Fürst