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Lehre mit Mund-Nasen-Schutz

Maskenpflicht ab sofort auch in den Lehrveranstaltungsräumen
19/10/2020
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Seit dem 17. Oktober 2020 gilt an den bayerischen Hochschulen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung „am Platz“. Das hat das bayerische Gesundheitsministerium in einer Änderung der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese Verpflichtung gilt sowohl für Studierende als auch für Lehrpersonen. Die Einhaltung des Mindestabstands befreit also nicht länger vom Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung in den Lehrveranstaltungsräumen. Studierende müssen somit überall in den Gebäuden der Hochschule eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, auch in den Räumen der Studierenden- und Fachschaftsvertretung.
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Diese Regelung gilt, solange in München die Zahl der Corona-Neuinfektionen von 35 pro 100.000 EinwohnerInnen innerhalb von sieben Tagen überschritten wird oder vor weniger als sechs Tagen noch überschritten worden ist.
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Aktuelle Zahlen zu den Coronavirus-Fällen in München finden Sie auf der Webseite der Stadt München.
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Hochschulkommunikation
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Zu dieser Nachricht hat die Hochschule am 19. Oktober 2020 eine E-Mail versendet.