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Präsenzprüfungen an der HM im Wintersemester 2020/21 untersagt

Elektronische Fernprüfungen können als Alternative angeboten werden
16/12/2020
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Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen hat die Hochschulleitung beschlossen, alle schriftlichen und mündlichen Präsenzprüfungen, unabhängig von der Größe, ab dem 4. Januar 2021 an der Hochschule München im Wintersemester 2020/21 zu untersagen. Gemäß der Bayerischen Fernprüfungserprobungsverordnung (BayFEV) können elektronische Fernprüfungen als Alternative zu einer Präsenzprüfung angeboten werden, wenn und soweit diese als Folge von Einschränkungen und Hindernissen aufgrund einer Pandemie, Epidemie oder eines anderen erheblichen Infektionsgeschehens nicht durchgeführt werden können.
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Fernprüfungen
Die HM wird anstelle der abgesagten Präsenzprüfungen elektronische Fernprüfungen anbieten, bei denen die Prüfungsaufsicht via Videokamera am Heimarbeitsplatz der Studierenden erfolgt. Gemäß der BayFEV können Studierende die Einwilligung zur Aufsicht via Videokamera ablehnen. Für diese Studierenden wird ein begrenztes Kontingent an Prüfungsarbeitsplätzen in Räumen der Hochschule München bereitgestellt. Aufgrund der erforderlichen Hygienemaßnahmen ist dieses Kontingent nicht für alle interessierten Studierenden ausreichend. Die Vergabe der verfügbaren Plätze erfolgt gemäß der erworbenen ECTS-Kreditpunkte, bei gleicher ECTS-Kreditpunktzahl per Los. Studierende, die der Videoaufsicht nicht zustimmen und keinen der begrenzten Prüfungsarbeitsplätze in der HM erhalten, werden auf das nachfolgende Semester verwiesen.
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Eine Handreichung zur Prüfungsteilnahme im WS2021 finden Sie in diesem PDF.
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Hochschulkommunikation
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Zu dieser Nachricht hat die Hochschule am 16. Dezember 2020 eine E-Mail versendet.