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Gültigkeit der Studierendenausweise

Das MVV-Semesterticket gilt auch mit einer Validierung aus dem Wintersemester 2020/21
18/03/2021
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Aufgrund der derzeit möglichen Einschränkungen bei der Validierung von Studierendenausweisen hat der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) die Nutzung der MVV-Verkehrsmittel mit den Studierendenausweisen im Sommersemester 2021 wie folgt geregelt:
- Die Studierendenausweise mit einer Validierung/Gültigkeit für das Wintersemester 2020/21 gelten auch im Sommersemester 2021 als MVV-Fahrtberechtigung in den Nebenverkehrszeiten (Montag bis Freitag 18:00 bis 6:00 Uhr und am Wochenende ganztägig).
- Im Sommersemester 2021 ist somit für die Fahrten im MVV zu Nebenverkehrszeiten und zum Kauf der IsarCard Semester (berechtigt zu Fahrten im MVV rund um die Uhr) mindestens ein für das Wintersemester 2020/21 validierter/gültiger Studierendenausweis erforderlich, z.B. mit der Kurzbezeichnung WiSe 20/21.
- Bei allen weder für das Wintersemester 2020/21 noch für das Sommersemester 2021 validierten Studierendenausweise müssen die Studierenden eine Validierung durchführen. Denn diese Ausweise berechtigen nicht zu Fahrten im MVV.
- Ein amtlicher Lichtbildausweis ist wie bisher bei der Fahrt mitzuführen. Gültiger Studierenden-/Semesterausweis und amtlicher Lichtbildausweis zusammen gelten als Fahrkarte für Fahrten in der Nebenverkehrszeit.
Wer validieren muss: Die Gebäude der HM sind von Montag bis Samstag von 6:30 bis 22:00 Uhr geöffnet und über festgelegte Eingänge betretbar. Die Entriegelung dieser Eingangstüren wird von elektronischen Kartenlesegeräten gesteuert (siehe entsprechende Beschilderung). Ohne Studierendenausweis können die Gebäude nicht betreten werden.
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Update 31. März 2021: Der Validierungsautomat in der Karlstraße ist inzwischen wieder nutzbar.
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