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Verlängerung der Wiederholungsfristen für Prüfungen

HM-Studierende erhalten eine Nachfrist von einem Semester
05/05/2021
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Im Nachgang zur Rundmail am Wochenende haben die HM zahlreiche Rückfragen zur Ablegung der Wiederholungsprüfungen im Sommersemester 2021 erreicht. Insbesondere hat die HM festgestellt, dass nicht klar wurde, für welche Studierenden nun bereits über die ASPO/APO Wiederholungsfristen ausgesetzt sind und welche Studierenden ggf. Nachfristen über ihre jeweils zuständigen Prüfungskommissionen beantragen müssen. Zudem haben anscheinend viele LeserInnen in der Corona-Rundmail vom 14. Januar 2021 den Hinweis übersehen, dass die hochschuleinheitliche Verlängerung der Wiederholungsfristen „letztmalig“ durch den Prüfungsausschuss geregelt werden sollte.
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Nachfrist von einem Semester für fällige Wiederholungsprüfungen
Um zum jetzigen Zeitpunkt für alle Studierenden eine Lösung zu finden, wurde der Prüfungsausschuss gebeten, doch noch einmal eine hochschuleinheitliche Verlängerung der Wiederholungsfristen für Prüfungen festzulegen, was zwischenzeitlich geschehen ist: Alle an der HM immatrikulierten Studierenden erhalten für das Ablegen der im Sommersemester 2021 fälligen Wiederholungsprüfungen ohne gesonderten Antrag eine Nachfrist von einem Semester.
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Ausgenommen sind Abschlussarbeiten
Bitte beachten Sie: Ausgenommen von dieser Verlängerung sind die Abschlussarbeiten. Bei der Verlängerung der Bearbeitungszeiten der Abschlussarbeiten, die jetzt zum Teil seit dem Wintersemester 2019/20 laufen, müssen Sie ggf. eine angemessene Verlängerung der Bearbeitungszeit im Einzelfall mit der/m zuständigen Betreuer/in und der/m Prüfungskommissionsvorsitzenden vereinbaren.
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Hochschulkommunikation
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Zu dieser Nachricht hat die Hochschule am 05. Mai 2021 eine E-Mail versendet.