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Vorrücken in das nächste Semester

Der HM-Senat hat für das WiSe 2021/22 Sonderregelungen zum Vorrücken ins nächste Semester beschlossen
29/07/2021
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Für das Vorrücken in das nächsthöhere Studiensemester hat der Senat der HM für das Wintersemester 2021/22 Sonderregelungen beschlossen: „Studierende, die die in der jeweiligen SPO festgelegten Voraussetzungen für das Vorrücken (§ 35) in das nächsthöhere Studiensemester zu Beginn des Wintersemester 2021/2022 nicht nachweisen können, dürfen im Wintersemester 2021/2022 und im Sommersemester 2022 Prüfungsleistungen aus diesem nächsthöheren Studiensemester erbringen; dies gilt entsprechend für den Eintritt in das praktische Studiensemester. In Studiengängen, die eine Vorrückensvoraussetzung nicht zu Beginn eines Studiensemesters, sondern zu einem späteren Zeitpunkt im Studiensemester definiert haben, ist das nächsthöhere Studiensemester nach Satz 1 das Studiensemester, das auf das Studiensemester folgt, in dem die Vorrückensvoraussetzung liegt.“
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Hochschulkommunikation
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Zu dieser Nachricht hat die Hochschule am 29. Juli 2021 eine E-Mail versendet.