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Informationen zum Semesterstart

Diese Regelungen gelten hinsichtlich des Infektionsschutzes ab 1. Oktober an der HM
29/09/2021
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Ab dem 1. Oktober 2021 wird Sicherheitspersonal an den Hauptzugängen der HM-Gebäude den 3G-Status von Studierenden und Gästen kontrollieren, die einen entsprechenden Nachweis vorlegen müssen. Dies gilt für die gesamten Öffnungszeiten der HM, Montag bis Freitag von 06:00 bis 22:00 Uhr und Samstag von 06:30 bis 18:00 Uhr.
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Bitte halten Sie Ihren schriftlichen oder digitalen Nachweis beim Zutritt bereit, so lassen sich die Kontrollen wesentlich beschleunigen. Planen Sie aber dennoch Wartezeit an den Schleusen ein. Pläne für den Zutritt aller HM-Gebäude finden Sie in den FAQs unter dem Punkt "Gebäudezutritt".
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Bitte beachten Sie, dass Studierendenausweise das Öffnen der Eingänge nicht mehr ermöglichen. Sie können also die Gebäude über die Nebeneingänge nicht betreten oder verlassen. Dies gilt auch für die Zugänge in den Tiefgaragen.
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3G-Nachweismöglichkeiten
Ein Geimpft-Status kann mit der digitalen CovPass-App/Corona-Warn App, dem Impfpass oder einem Ausdruck der Daten aus dem elektronischen Impfpass nachgewiesen werden. Personen, die innerhalb der letzten 6 Monate positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden und deren positives Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt, können dies mit einem positiven PCR-Befund oder einer ärztlichen Bestätigung nachweisen.
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Getestete Personen können dies mit ihrem negativen Testergebnis nachweisen. Die Gültigkeitsdauer richtet sich hierbei nach der Art des Tests:
- PCR Test: schriftlicher oder digitaler Nachweis über das Testergebnis (Gültigkeit: 48 Stunden)
- Antigen-Schnelltest schriftlicher oder digitaler Nachweis über das Testergebnis (Gültigkeit: 24 Stunden)
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Bitte beachten Sie: Selbsttests sind für den Zutritt zur HM nicht ausreichend. Es wird ein Zertifikat von Testzentren oder Apotheken benötigt.
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Auch am Hauptstandort der HM gibt es ein Testzentrum, und zwar neben der Hauptbibliothek bzw. der Hauptmensa in der Lothstraße 13d. Alle Informationen wie Öffnungszeiten, Testablauf sowie die Möglichkeit zur Online-Buchung finden Sie auf dieser Webseite.
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Finanzierung der Tests
Die HM hat eine Finanzierungszusage bis zum 30. November 2021 erhalten; das bedeutet, bis dahin sind die Tests für Studierende kostenlos. Wie die Situation danach aussieht, steht derzeit leider noch nicht fest. Falls Sie planen, sich noch impfen zu lassen, denken Sie bitte daran, dass bis zur vollständigen Immunisierung, berechnet aus dem zeitlichen Abstand zwischen erster und zweiter Impfung plus 14 Tage Wartezeit, mindestens 6 Wochen erforderlich sind.
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Bei Erkrankung oder Symptomen zuhause bleiben
Die Hochschule darf nicht betreten werden von:
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1.Personen, die nachweislich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 („Coronavirus“) infiziert sind oder Quarantänemaßnahmen jeglicher Art unterliegen,
2. Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage ein positives Testergebnis eines Coronavirus-Tests erhalten haben,
3. Personen, die Symptome aufweisen, die auf eine Coronavirus-Erkrankung hindeuten können, gemäß RKI, z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Hals- und Gliederschmerzen,
4. Personen, die in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt mit einer nachweislich am Coronavirus infizierten Person hatten oder
5. Personen, die einer Absonderungspflicht gemäß der Coronavirus Einreiseverordnung unterliegen.
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Schwangere
Schwangere Studentin dürfen die HM nicht betreten, selbst wenn sie geimpft oder genesen sind. Bitte nehmen Sie ggf. Kontakt zu Ihren Lehrenden auf; diese werden sich um ein alternatives Angebot für Sie kümmern.
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Mensa
In den Mensen der HM müssen ohne Ausnahme alle, also auch Lehrende, Beschäftigte usw., wie überall in der Gastronomie üblich, ihren 3G-Nachweis vorzeigen. Die genauen Regeln zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite des Studentenwerks.
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Essen und Trinken an der HM
Auf allen Verkehrsflächen besteht ein Verbot der Aufnahme von Nahrung und Getränken. Essen und Trinken ist in den Gebäuden und Räumen der Hochschule nur unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen gestattet.
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Hochschulkommunikation
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Zu dieser Nachricht hat die Hochschule am 29. September 2021 eine E-Mail versendet.