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Maskenpflicht an der HM

Das Tragen von FFP2-Masken ist wieder Pflicht
10/11/2021
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Mit der Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. November 2021 gilt auch für die HM, dass alle Personen im Rahmen der im Infektionsschutzkonzept dargestellten Maskenpflicht eine FFP2-Maske oder eine Maske mit mindestens gleichwertigem genormtem Standard zu tragen haben. Eine medizinische Gesichtsmaske, wie sie bisher alternativ zulässig war, erfüllt diese Anforderungen nicht.
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Hochschulkommunikation
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Zu dieser Nachricht hat die Hochschule am 9. November 2021 eine E-Mail versendet.