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3G-Plus-Regelung für Prüfungen

Als negativer Test gilt bei 3G-Plus ein negatives PCR-Testergebnis
25/11/2021
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Für Prüfungen gelten weiterhin Ausnahmen, dort gilt die 3G-Plus-Regelung. Damit können nur Personen an Prüfungen in Präsenz teilnehmen, die nachweislich geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Als negativer Test gilt bei 3G-Plus ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Schnell- oder Selbsttests sind nicht ausreichend.
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Prüfungsformen können geändert werden
Die bereits bekanntgemachten Prüfungsformen können aufgrund der Corona-bedingten Situation nochmal geändert werden. Wie in den vergangenen Corona-Semestern kann von den Prüfungsformen der jeweiligen SPO abgewichen werden und z.B. anstelle einer „schriftlichen Prüfung in Präsenz“ eine „Modularbeit“ angeboten werden. Änderungen müssen über eine erneute Verabschiedung des Studienplans der jeweiligen Fakultät erfolgen. Die Studienpläne können von den Fakultätsräten noch bis zum 30. November 2021 geändert werden.
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Fernprüfungen statt Präsenzprüfungen
Anstelle von Präsenzprüfungen können auch Fernprüfungen angeboten werden.
Dabei ist zu beachten, dass Studierende entsprechend der bayerischen Fernprüfungserprobungsverordnung (BayFEV) ein Wahlrecht auf eine Präsenzprüfung haben.
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Weitere Informationen finden Sie in Kürze in den Corona-FAQS der HM.
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Hochschulkommunikation
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Zu dieser Nachricht hat die Hochschule am 25. November 2021 eine E-Mail versendet.