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Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit

Regeltermine und Fristen verschieben sich automatisch um ein Semester
25/01/2022
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Die COVID-19-bedingte Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit und zu Prüfungen im Bayerischen Hochschulgesetz werden erneut verlängert. Die Gesetzesänderung gilt rückwirkend ab dem 1. Oktober 2021.
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Konkret bedeutet das, dass sich Fachsemester- und damit auch Regelstudienzeit-gebundene Regeltermine und Fristen automatisch um ein Semester verschieben beziehungsweise verlängern. Zudem werden die Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit auch auf das Wintersemester 2021/22 angewandt. Ergänzend dazu hat der Prüfungsausschuss der HM auch die nicht-regelstudienzeitgebundenen Fristen verlängert. Damit sind an der HM auch die Fristen für Grundlagen- und Orientierungsprüfungen, für Wiederholungsprüfungen und die maximal zulässige Höchststudiendauer um ein Semester verlängert.
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Auch bei Zweit- und Drittversuchen wird keine Frist überschritten, Sie können die Prüfungen im nächsten Semester nachholen.
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Damit wird den Studentinnen und Studenten zeitlicher Spielraum für das Ablegen von Prüfungen eröffnet. Darüber hinaus wird durch die Regelungen erneut eine automatisch entsprechend verlängerte BAföG-Förderungshöchstdauer bewirkt.
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Hochschulkommunikation
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Zu dieser Nachricht hat die Hochschule am 24. Januar 2022 eine E-Mail versendet