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Ausnahme von 3G-Plus

Bei Prüfungen und notenrelevanten Veranstaltungen
09/12/2021
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Das Wissenschaftsministerium hat folgende Ausnahme zur 3G-Plus-Regelung verfügt: Soweit im Einzelfall die KandidatInnen keinen PCR-Testnachweis erlangen können, kann mit Blick auf den Stellenwert von Aus-, Fort- und Weiterbildung und die Bedeutung der Prüfungen ersatzweise eine Zulassung auf der Basis eines täglichen negativen Antigen-Schnelltests erfolgen. Für die Prüferinnen und Prüfer gilt diese Vollzugsausnahme nicht.
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Hochschulkommunikation
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Zu dieser Nachricht hat die Hochschule am 9. Dezember 2021 eine E-Mail versendet