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Regelungen zur Prüfungszeit

Alle derzeit gültigen Regelungen für Studierende der HM
22/12/2021
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In der Prüfungszeit werden Vollkontrollen zum Impf- bzw. Teststatus an den Haupteingängen durchgeführt. Studierende werden gebeten, entsprechende Wartezeiten einzuplanen, damit sie pünktlich zu Ihrer Prüfung erscheinen können. Um eine pünktliche Prüfungsteilnahme zu ermöglichen, müssen Studierende bis spätestens 45 Minuten vor Prüfungsbeginn am Haupteingang des jeweiligen HM-Gebäudes erscheinen. Studierende, die nicht geimpft oder genesen sind, sollten einen aktuell gültigen PCR-Test vorlegen. Ist dieser aufgrund der steigenden Belastungen der Labore und Testzentren nicht erhältlich, reicht der Nachweis über einen aktuellen Schnelltest. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein.
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QR-Code für 2G-Nachweis
Studierende werden gebeten, Ihre vollständige Impfung in Form eines maschinenlesbaren QR-Codes nachzuweisen. Der sogenannte Digitale Impfnachweis mit QR-Code ist in der Apotheke oder beim Arzt erhältlich. Diesen QR-Code können Studierende in die Corona-Warn-App oder die CovPass-App laden oder als Ausdruck mitbringen. Der QR-Code hilft dem Sicherheitspersonal beim reibungslosen, schnellen Einlass während der Prüfungszeit.
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Authentifizierung in Prüfungen mit Videokonferenzaufsicht
Um die Authentifizierung von PrüfungsteilnehmerInnen praktikabel zu realisieren, werden den Aufsichten wie in den vergangenen Semestern Listen der TeilnehmerInnen mit Fotos aus Ihren Studierendenausweisen zur Verfügung gestellt. Die Fotos dürfen ausschließlich zum Zweck der Authentifizierung im Rahmen der Prüfungsaufsicht verwendet werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Studierende gegen die Nutzung ihres Fotos Widerspruch einlegen. In jedem Fall müssen Studierende während der Prüfung auf Nachfrage der Aufsicht ihren Studierendenausweis via Videokamera zeigen.
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Falls Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mit der Verwendung Ihres Fotos einverstanden sind, können Sie Ihren Widerspruch bis zum 11. Januar 2022 einlegen. Sie finden das Formular „Widerspruch zur Nutzung von Bilddaten“ in Ihrem PRIMUSS-Portal unter Services => Anträge und Nachrichten => Antrag/Formular auswählen => Prüfung => Widerspruch zur Nutzung von Bilddaten
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Falls Sie anstelle Ihres aktuellen Fotos ein neues Foto hochladen möchten, können Sie dies ebenso bis zum 11. Januar 2022 in PRIMUSS machen.
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Verlängerung Prüfungsfristen, Höchststudiendauer, BAföG-Förderung
Wie bereits bekannt, hat der Bayerische Landtag die COVID-19-bedingten Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit und zu Prüfungen im Bayerischen Hochschulgesetz (§ 99) erneut verlängert. Das bedeutet, dass sich fachsemester- und damit auch regelstudienzeitgebundene Regeltermine und Fristen automatisch um ein Semester verschieben, beziehungsweise verlängern. Zudem werden die Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit auch auf das Wintersemester 2021/22 angewandt. Dadurch ist erneut eine automatisch entsprechend verlängerte BAföG-Förderungshöchstdauer gegeben. Die Gesetzesänderung gilt rückwirkend ab dem 1. Oktober 2021.
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Ergänzend dazu hat der Prüfungsausschuss der HM auch die Fristen für nicht-regelstudienzeitgebundene Fristen verlängert. Damit sind an der HM auch die Fristen für Grundlagen- und Orientierungsprüfungen, für Wiederholungsprüfungen und die maximal zulässige Höchststudiendauer um ein Semester verlängert.
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Ablehnung eines Prüfungsergebnisses
Aufgrund der Corona-bedingten Studienbedingungen können Sie im Wintersemester 2021/22 maximal eine im zweiten oder im dritten Versuch abgelegte Prüfung annullieren lassen. Dazu müssen Sie die Ablehnung des Prüfungsergebnisses gegenüber der Abteilung Studium, Sachgebiet Prüfung und Praktikum bis eine Woche nach der Notenbekanntgabe in elektronischer Form (per E-Mail) erklären.
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Aussetzung der Anwesenheitspflicht
Studierende, die nach Maßgabe der Prüferin/des Prüfers die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, werden zur Prüfung zugelassen. Ein Teilnahmenachweis ist als Zulassungsvoraussetzung einer Prüfung ausgeschlossen. Studierende, die die Prüfung im Wintersemester 2021/22 bestehen, müssen die Zulassungsvoraussetzung nicht nachholen.
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Noteneinsicht
Der Prüfungsausschuss hat festgelegt, dass PrüferInnen entscheiden können, ob sie am Freitag, den 11. Februar 2022 eine (Online-)Prüfungseinsicht durchführen.
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Erfolgt am 11. Februar 2022 keine (Online-)Prüfungseinsicht, ist die Einsicht in die benoteten Prüfungsleistungen des Wintersemesters 2021/22 von Dienstag, den 15. März 2022 bis einschließlich Freitag, den 25. März 2021 in Absprache mit den jeweiligen Prüfenden als Präsenz- oder Online-Einsicht möglich.
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Hochschulkommunikation
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Zu dieser Nachricht hat die Hochschule am 22. Dezember 2021 eine E-Mail versendet