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Quarantäne und Nachweise

Dies gilt bezüglich der Quarantänepflicht und des Genesenennachweises bei Prüfungen an der HM
17/01/2022
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Personen, die als enge Kontaktpersonen eingestuft wurden und auf die eins der folgenden Kriterien zutrifft, sind von der Quarantänepflicht befreit (unabhängig von der Virusvariante):
- geimpft-geimpft-geimpft: vollständig gegen COVID-19 geimpft und eine Auffrischungsimpfung erhalten
- genesen-geimpft-geimpft oder geimpft-geimpft-genesen: genesen und vollständig geimpft
- geimpft-geimpft: vollständig geimpft vor mindestens 15 Tagen und höchstens 90 Tagen
- genesen: zugrundeliegende positive PCR-Testung liegt mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurück
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Vorgaben für Genesenennachweise
Ein Genesenennachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung muss folgenden Vorgaben entsprechen:
a) Die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt sein
UND
b) das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen
UND
c) das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.
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