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Ablehnung eines Prüfungsergebnisses

Im WiSe 21/22 können Studierende maximal eine im 2. oder im 3. Versuch abgelegte Prüfung annullieren lassen
20/01/2022
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Aufgrund der Corona-bedingten Studienbedingungen können Sie im Wintersemester 2021/22 maximal eine im zweiten oder im dritten Versuch abgelegte Prüfung annullieren lassen. Dazu müssen Sie die Ablehnung des Prüfungsergebnisses gegenüber der Abteilung Studium, Sachgebiet Prüfung und Praktikum bis eine Woche nach der Notenbekanntgabe in elektronischer Form (per Antrag über Primuss) erklären.
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Hochschulkommunikation
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Zu dieser Nachricht hat die Hochschule am 20. Januar 2021 eine E-Mail versendet.