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Evaluation der Lehre

Neue Grundsätze zur Sicherung des hohen Qualitätsanspruchs
03/02/2023
Die Evaluation von Studienangeboten ist unabdingbar, um dem Anspruch auf fachliche und didaktische Qualität der Lehre auf höchstem Niveau gerecht zu werden.
Durch Inkrafttreten der Bayerischen Studienakkreditierungsverordnung (BayStudAkkV) wurde eine Neufassung der „Grundsätze zur Evaluation der Lehre“ erforderlich. Diese wurde im Juli 2022 von der Hochschulleitung einstimmig verabschiedet und ist am 01. Januar 2023 zusammen mit dem zugrundeliegenden Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) in Kraft getreten.
Neues Format zur Selbst- und Fremdreflexion der Lehre
Am Entwicklungsprozess beteiligt waren Studierende, Studiendekan:innen, Lehrende, der Senat, die Stabsabteilung Qualitätsmanagement, das Justiziariat sowie die Hochschulleitung. Gemeinsam konnten Vorstellungen zur Evaluation der Lehre unter Federführung von Prof. Dr. Klaus Kreulich (Vizepräsident für Lehre) diskutiert und eingebracht werden.
„Der Senat begrüßt das neue Format zur Selbst- und Fremdreflexion der Lehre. Die konzipierte Lehrevaluation steht für einen konstruktiven Dialog zur Entwicklung der Studienmodule und der Studienbedingungen und bildet zugleich den Ausgangspunkt für eine flexible Ausgestaltung in den Fakultäten“, so das Resümee des Senatsvorsitzenden Prof. Dr. Wolfgang Habelt.
Für die Studiendekan:innen kommentiert ihr Sprecher, Prof. Dr. Jörg Puchan: „Die Grundsätze zur Lehrevaluation geben einen Rahmen für die Evaluation von Lehre vor, der von den Studiendekan:innen und Fakultäten entsprechend der Anforderungen und Bedürfnisse der Fachgebiete im Sinne einer hochwertigen Lehre gefüllt werden kann.“
Bei der Umsetzung der Evaluationen steht die Abteilung Qualitätsmanagement den Studiendekan:innen und Lehrenden methodisch und inhaltlich beratend zur Seite.
Die Grundsätze zur Evaluation der Lehre finden HM-Angehörige im Intranet auf der Seite „Gesetze und Richtlinien“.
Carola Lücker-Amous