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Namensänderung Transgender
Weniger Bürokratie für mehr Selbstbestimmung
07/02/2023
Wie man seinen Namen oder den Geschlechtseintrag in offiziellen Dokumenten ändern kann, wenn sie nicht der eigenen Identität entsprechen, ist im sogenannten "Transsexuellengesetz" (TSG) geregelt. Dies ist jedoch mit großen Hürden verbunden: Beim Verfahren nach dem TSG müssen zwei psychiatrische Gutachten vorliegen und ein Richter entscheidet über die Identität. Beim Verfahren nach PStG (Personenstandsgesetz) muss eine anerkannte Variation der Geschlechtsentwicklung vorliegen.
An der Hochschule können Studierende jetzt ohne großen bürokratischen Aufwand in der von ihnen gelebten Identität studieren. Dazu zählt insbesondere, dass alle hochschulinternen Dokumente unabhängig vom Status der Personenstandsänderung auf den Zielnamen ausgestellt werden.
Das Referat für Diversität der HM, ein Referat der STUVE, bestätigt, wie wichtig dieser Schritt ist, um die Selbstbestimmung der Studierenden zu ermöglichen und Diskriminierung zu verhindern: „Der Name in Primuss wird in die meisten weiteren Systeme geladen, z.B. in ZPA, Nine, Gitlab oder Moodle; aber auch in Prüfungen wird der Deadname und das falsche Geschlecht genutzt. Verschlimmert durch Meetings für HM-Accounts in Zoom, wo der Name nicht geändert werden kann und somit öffentlich wird. Alle diese Faktoren greifen trans* Studierende psychisch an.“
Möglich wurde der Prozess an der HM durch den Einsatz der Professor:innen Dr. Svea Fischer, Dr. Gabriele Fischer und Dr. Elke Wolf sowie der Abteilung Studium.
Zu einer gewünschten Namens- oder Identitätsänderung an der HM gibt es weitere Informationen auf der Webseite der Abteilung Studium.