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Einmalzahlung für Studierende
Antragstellung ab 15. März 2023 möglich
16/02/2023
Die Energiepreispauschale von 200 Euro für Studierende soll vor allem die steigenden Kosten aufgrund der Energiekrise abfedern und wurde Ende letzten Jahres von der Bundesregierung beschlossen.
Mitte März ist es nun soweit und Studierende können auf der eigens für die Einmalzahlung eingerichteten Online-Plattform den Antrag für die Hilfszahlung stellen. Bereits jetzt kann man sich auf der Seite zu Auszahlungsmöglichkeiten und der Antragsstellung informieren.
Anspruchsberechtigt sind alle Studierenden, die zum 01. Dezember 2022 an einer Hochschule immatrikuliert waren.
Zugangsdaten über Primuss
Studierende erhalten von der HM über Primuss Zugangsdaten und einen PIN für die Antragsstellung. Der PIN ersetzt eine zusätzliche Identitätsbestätigung über ein ELSTER-Zertifikat.
Außerdem muss eine BundID beantragt werden, welche eine sichere Identifizierung und Authentifizierung der Studierenden sicherstellt.
Es wird empfohlen, die BundID schon vorab zu beantragen, um eine schnellere Auszahlung zu gewährleisten.
Eine Anleitung für die Erstellung der BundID finden Studierende ebenfalls auf der Webseite der Einmalzahlung.
Heidi Bundschus