Datenschutzhinweis zur Elektronischen Fernprüfung

Verantwortlicher

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Zweck und Umfang der Verarbeitung

Zweck

  • Schriftliche Prüfung auf Papier am Heimarbeitsplatz mit Videokonferenz-Aufsicht
  • Mündliche Prüfung per Videokonferenz
  • Referate / Kolloquien per Videokonferenz
  • Moodle-Klausuren am PC-Heimarbeitsplatz; mit Videokonferenz-Aufsicht
  • Remote-EXaHM; mit Videokonferenz-Aufsicht (nur für bereits angemeldete Nutzer)

  • Lehrende
  • Studierende
  • Aufsichtspersonen
  • sonstige Teilnehmer:innen an der elektronischen Fernprüfung


Umfang der Datenverarbeitung

  • Angaben zur/m Benutzer:in des jeweiligen Tools: E-Mail-Adresse und Passwort sowie Vor- und Nachname und optional, falls von dieser/m freiwillig angegeben, Profilbild und Telefon.
  • Meeting-Metadaten der jeweiligen Prüfung: Thema, IP-Adresse, Geräte- und Hardware-Informationen sowie optional, falls vom Organisator angegeben, Beschreibung.

  • Zoom verlangt nach der Anmeldung den Namen als Mindestangabe.
  • BigBlueButton (BBB) ist über Moodle eingebunden, sodass hier der bei Moodle hinterlegte Name angezeigt wird.

  • die eindeutige Authentifizierung bzw. Identitätsnachweis erfolgt durch die Aufsichtsperson entweder mit Hilfe des Studierendenausweises, der über die Webkamera gehalten wird, oder über den Abgleich der Prüfungsteilnehmer:iInnen mit den im Rahmen der Immatrikulation für die Herstellung der Studierendenausweise eingereichten Bilder.
  • Audio- und Videodaten: Zum Zwecke der Sicherung der persönlichen Leistungserbringung durch die Studierenden während der gesamten Prüfungsdauer und zur Verhinderung von Täuschungshandlungen (Unterschleif) werden während der Prüfung Video- und Audiodaten verarbeitet. Um die Anzeige von Video und die Wiedergabe von Audio zu ermöglichen, werden während der gesamten Dauer der elektronischen Fernprüfung die Daten vom Mikrofon des Endgeräts sowie von einer etwaigen Videokamera des Endgeräts bzw. einer mit dem Endgerät verbundenen Videokamera verarbeitet. Eine Aufzeichnung findet nicht statt. Die zur Prüfungsaufsicht eingesetzte Videokamera zeigt lediglich den Arbeitsplatz der zu Prüfenden. Es findet keine weitere Überwachung des Raumes, in dem sich die Prüfungsteilnehmer:innen befinden, statt, insbesondere keine 360°Beobachtung. Raumscans oder Kameraschwenks vor Prüfungsbeginn oder auch anlassbezogen sind untersagt. Prüfungsteilnehmer:innen müssen während der gesamten Dauer der elektronischen Fernprüfung von der Seite sichtbar sein, so dass Kopf, Oberkörper, Hände, Schreibzeug, Tastatur und PC für die Aufsicht erkennbar sind.
  • Textdaten: Zum Zwecke der Erreichbarkeit und Kommunikation während der Prüfung, insbesondere bei technischen Problemen, besteht die Möglichkeit, während einer elektronischen Fernprüfung die Chat- und die Fragenfunktion und zum Teil auch die Umfragen-Funktion zu nutzen. Insoweit werden die gemachten Texteingaben verarbeitet, um diese in der elektronischen Fernprüfung anzuzeigen und ggf. zu protokollieren.
  • Zur Gewährleistung der Kommunikation zwischen Empfänger und Sender und, zur Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und zur Verhinderung von Täuschungshandlungen (Unterschleif) werden während der Prüfung auf den Prüfungsservern Logfiles gespeichert.
  • Zum Zwecke der Abnahme der Prüfung werden die Prüfungsunterlagen verarbeitet. Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der elektronischen Semesterendfernprüfungen und semesterbegleitender Nachweise

  • Protokolldateien, Cookies und Sicherheitsupdates sind für den „Dienst elektronische Fernprüfung“, für die Prüfung und/oder Wartung der Systeme und zur Gewährleistung der Netz- und Informationssicherheit der Hochschule München technisch erforderlich. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt dabei nach dem BayFEV iVm. Art. 84 Abs. 6 BayHIG, Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstaben c) und e) DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 BayDSG.
  • zur Verhinderung von Täuschungshandlungen (Unterschleif) werden sowohl die bei der Anmeldung im Moodle-Prüfungsserver als auch während der Prüfung anfallenden Logfiles auf den Prüfungsservern gespeichert und ausgewertet. Rechtsgrundlage ist § 4 Abs. 1 und 2 BayFEV iVm. Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstaben c) und e) DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 BayDSG.


Rechtsgrundlage für freiwillige, unbenotete, semesterbegleitende Prüfungen

Empfänger:innen oder Kategorien von Empfänger:innen der personenbezogenen Daten

  • Prüfungsaufsicht
  • ggf. Prüfungsteilnehmer:innen, sofern die Prüfungsaufsicht über Zoom stattfindet. Findet die Prüfungsaufsicht über BBB statt, haben andere Prüfungsteilnehmer:innen in der Regel keinen Einblick in die Videodaten des an der Prüfung teilnehmenden Studierenden.

  • Prüfer:innen (Erst-, gegebenenfalls Zweitkorrektor)
  • anlassbezogen Mitglieder von Prüfungsorganen (§ 3 RaPO)
  • anlassbezogen Rechtsabteilung / Justitiariat

  • Systemadministratoren
  • Prüfer:innen (Erst-, gegebenenfalls Zweitkorrektor)
  • anlassbezogen Mitglieder von Prüfungsorganen (§ 3 RaPO)
  • anlassbezogen Rechtsabteilung / Justitiariat

  • anlassbezogen gegenüber Prozessbeteiligten im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens (Prüfungsunterlagen und Protokolldaten)
  • evtl. für die Wartung des Prüfungsservers an den entsprechenden Dienstleister

Geplante Speicherdauer der personenbezogenen Daten

Betroffenenrechte

  • Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so haben Betroffene das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Betroffene die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17, 18 DSGVO).
  • Wenn in die Datenverarbeitung eingewilligt wurde oder wenn ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Betroffenen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Betroffene haben das Recht, ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt (Art. 7 DSGVO).
  • Betroffenen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling besteht (Art. 22 DSGVO).
  • Betroffene haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

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