Datenschutzinformationen für Lehrende im Rahmen der Lehrveranstaltungsevaluation
Wir informieren Sie hier darüber, zu welchem Zweck und auf Grund welcher Rechtsgrundlage wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Evaluation Ihrer Lehrveranstaltungen verarbeiten.
Datenschutz ist für die Hochschule München ein großes Anliegen und ihre gesetzliche Verpflichtung. Die Hochschule München (im Folgenden auch „HM“, „wir“ bzw. „uns“) nimmt den vertrauensvollen Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sehr ernst. Daher berücksichtigen wir die datenschutzrechtlichen Anforderungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in unseren Prozessen und Abläufen.
Verantwortliche Stelle
Verantwortlich im Sinne der DSGVO ist die Hochschule München in der Lothstraße 34 in 80335 München.
Verarbeitung zum Zwecke der Qualitätssicherung
Bei Befragungen zur Sicherung der Qualität werden grundsätzlich keine Daten mit Personenbezug erhoben. Es handelt sich jedoch nicht immer um eine anonyme Befragung, weil von der Art der Fragen und den Antworten auf einzelne Personen geschlossen werden könnte. Die Abfrage der jeweiligen Informationen ist stets erforderlich, um die mit der Befragung angestrebte Qualitätsbewertung durchführen zu können. Die überlassenen Informationen werden stets durch Gruppenbildungen (Aggregation) anonymisiert. Angaben die gegeben Falls einen Personenbezug zulassen, werden nach dieser Aggregierung gelöscht, sodass der Rückschluss auf einzelne Personen nicht mehr möglich ist. Die Befragungen sind daher in der Regel nicht personenbezogen, sondern faktisch anonym. Die Auswertung der Befragungen erfolgen in anonymisierter Form.
Verarbeitung zu Forschungszwecken
Sofern Sie an wissenschaftlichen Befragungen, also an Befragungen im Rahmen von Forschungsprojekten der Hochschule teilnehmen, sichern wir Ihnen zu, dass Angaben mit Bezug zu Ihrer Person anonymisiert werden, sobald es nach dem Forschungszweck möglich ist. Bis dahin werden die Merkmale, mit denen Einzelangaben über Ihre persönlichen oder sachlichen Verhältnisse Ihnen als einer bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet werden können, gesondert gespeichert. Sie werden mit den Einzelangaben nur zusammengeführt, soweit der Forschungszweck dies erfordert. Sofern Wortauszüge aus den Freitextfeldern bei der Publikation der Ergebnisse übernommen werden, geschieht dies in dem Maße anonymisiert, dass ein Rückschluss auf Sie nicht möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass sofern Sie zur Teilnahme an einer wissenschaftlichen Befragung eingeladen werden, die nicht im Rahmen eines Forschungsprojektes der Hochschule München erfolgt, die Datenschutzhinweise der Organisation oder der Person die für das Forschungsvorhaben verantwortlich im Sinne des Datenschutzes zeichnet, einschlägig sind.
Zweck und Rechtsgrundlage
Wenn wir Sie einladen, an einer Befragung teilzunehmen verarbeiten wir Ihre Kontaktdaten, in der Regel Ihre E-Mail-Adresse, um Ihnen die Einladung zur Teilnahme an der Befragung übermitteln zu können. Sofern Sie an einer Befragung, zu der wir Sie eingeladen haben, teilnehmen, verarbeiten wir Ihre im Rahmen der Befragung gemachten Angaben entweder zu Forschungszwecken (Durchführung von wissenschaftlichen Befragungen) oder, um die Qualität in den Abläufen der Hochschulorganisation und oder der Lehre sicherzustellen (Qualitätssicherung).
Die Einladung zur Teilnahme an wissenschaftlichen Befragungen sowie zu Befragung im Rahmen der Qualitätssicherung erfolgt zur Erfüllung der Hochschule übertragenen öffentlichen Aufgaben nach dem Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG). Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a), Abs. 2 und Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit Art. 4 BayDSG in Verbindung mit den Normen des BayHIG. Um Sie zur Teilnahme an einer Befragung einzuladen, darf die Hochschule erhobene Daten, insbesondere die überlassene E-Mail-Adresse, verwenden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 BayDSG.
Es gehört zu den Aufgaben der Hochschule die Qualität ihrer Arbeit in den Bereichen Forschung, Lehre und Kunst sowie Transfer, bei der Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses sowie der Erfüllung des Gleichstellungsauftrags sicherzustellen. Sie ist berechtigt die implementierten Qualitätssicherungssysteme regelmäßig zu bewerten und die Ergebnisse zu veröffentlichen, vgl. Art. 7 und Art. 76 BayHIG.
Es gehört zur primären Aufgabe der Hochschule der Pflege und Entwicklung von Wissenschaft und Kunst durch Forschung, künstlerisches Schaffen, Lehre, Studium und Weiterbildung zu dienen, vgl. Art. 2 BayHIG. In diesem Rahmen führt die Hochschule Forschungsvorhaben durch.
Die Verarbeitung von Daten, die im Rahmen von Befragungen erhoben werden, erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung. Durch Beantworten von Fragen und oder Ausfüllen von Fragebogenfeldern willigen Sie konkludent in die Datenverarbeitung ein. Rechtgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a), Art. 4 Nr. 11 und Art. 7 DSGVO.
Zweck der Verarbeitung
Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich zur Bewertung der Lehre nach dem BayHIG. Ihre Daten werden daher zum Zwecke der Durchführung der studentischen Lehrevaluation (a) und zum Zwecke der Qualitätssicherung der Lehre durch studentische Lehrveranstaltungsevaluation (b) verwendet. Eine Änderung dieses Zwecks ist nicht vorgesehen.
Art der personenbezogenen Daten
Für die Durchführung der studentischen Lehrevaluation, werden von den Lehrenden die Anrede, der Titel, der Vor- und Nachname, die E-Mailadresse und Informationen der zu evaluierenden Veranstaltungen verarbeitet.
Für die Qualitätssicherung der Lehre durch studentische Lehrveranstaltungsevaluation werden außer den soeben genannten Daten die Bewertungen der Studierenden als personenbezogene Daten verarbeitet.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Bewertung der Lehre zum Zweck der Qualitätssicherung der Arbeit der HM erfolgt im Rahmen der Erfüllung der der Hochschule übertragenen öffentlichen Aufgabe. Die Arbeit der Hochschule kann regelmäßig bewertet werden, das regelt Art. 7 Absatz 2 BayHIG. Dies kann auch digital erfolgen, das erlaubt Art. 76 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BayHIG.
Die Hochschule darf die notwendigen Erhebungen und weitere Datenverarbeitungen dafür vornehmen und die Lehrenden als betroffene Mitglieder der Hochschule, sind zur Mitwirkung und Angabe von Daten verpflichtet. Das regelt Art. 7 Absatz 2, Art. 76 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BayHIG.
Zum Zwecke der Bewertung der Lehre erlaubt Art. 7 Abs. 3 Satz 1, Art. 76 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BayHIG, bei den Studierenden als TeilnehmerInnen von Lehrveranstaltungen (bei Dritten) anonym Daten zu erheben und die so gewonnenen Daten zu verarbeiten.
Empfänger von personenbezogenen Daten
Sie als Lehrende erhalten die zusammengefassten Bewertungen der Studierenden (Evaluationsdaten) je Veranstaltung aus dem (zentralen) Befragungstool.
Die Studiendekanin/der Studiendekan der Fakultät oder eine von ihr/ihm beauftragte Person erhält die einzelnen Bewertungen der Studierenden zur Auswertung im Falle einer nicht elektronischen Erhebung der Daten. Bei elektronischer Erhebung der Bewertungen erhält die Studiendekanin/der Studiendekan ihrer Fakultät die Evaluationsdaten bei Bedarf in gleicher Form wie Sie als Lehrende.
Innerhalb der Hochschule werden personenbezogene Daten gem. Art. 7 Absatz 3 Satz 3, Art. 76 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BayHIG dem jeweiligen Organ der Fakultät, den Studierenden der Fakultät und der Hochschulleitung bekannt gegeben und für die Bewertung der Lehre verwendet. Eine solche Bekanntgabe erfolgt ausschließlich zweckgebunden und nur, nachdem wir Sie darüber informiert haben.
Aufbewahrung / Speicherdauer
Die Daten werden maximal 10 Jahre aufbewahrt, wenn es sich um die Daten für die Durchführung handelt, und maximal drei (3) Jahre, wenn es sich um die Bewertungen durch die Studierenden handelt. Nach Ablauf der Aufbewahrungszeit werden die Daten gelöscht oder anonymisiert, sofern nicht darüberhinausgehende gesetzliche Aufbewahrungsplichten bestehen.
Was Sie noch wissen sollten – Ihre Rechte
Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.
Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.
Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.
Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.
Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen unter datenschutzbeauftragter@hm.edu .
Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen unter datenschutzbeauftragter@hm.edu .
Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.
Die für die Hochschule München zuständige Behörde ist der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz. Sie erreichen diesen wie folgt:
- unter der Postanschrift: Postfach 22 12 19 in 80502 München
- unter der Adresse: Wagmüllerstraße 18 in 80538 München
- telefonisch unter +49 89 212672 - 0
- per Fax unter +49 89 212672 - 50
- per E-Mail unter: poststelle@datenschutz-bayern.de
- per Internet unter: www.datenschutz-bayern.de
Letzte Aktualisierung: 23. Juli 2020