Förderprogramm der Graduatestiftung S. Carter
Die Sonja-Carter-Stiftung ermöglicht der HM ab 2026 ein Förderprogramm zur Unterstützung von laufenden Promotionsprojekten. Antragstellungen sind über das Antragsformular bis zum 10. April 2026 möglich.
Ausschreibungs- und Antragsverfahren
Budget pro Jahr: Es stehen ca. 10.000 € pro Jahr zur Verfügung. Ausschreibung und Zuteilung der Mittel erfolgt über die Graduate School.
Zusage pro Förderfall: max. 500 € (in Ausnahmefällen bis 700 € möglich, wenn eine besondere Härte des Falles festgestellt wird)
Transparenz: Die Liste der Förderfälle mit Verweis auf Unterstützung durch die Sonja-Carter-Stiftung wird einmal jährlich (ohne Nennung der Förderbeträge) veröffentlicht.
Antragsberechtigt sind wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HM mit Promotionsabsicht sowie an einer Einrichtung mit Promotionsrecht angemeldete Promovierende mit Betreuer/in der HM ohne Anstellungsverhältnis. Eine Anmeldung an einem Promotionszentrum oder bei einer Fakultät einer Universität ist obligatorisch.
Für die Beantragung steht ein Antragsformular zur Verfügung.
Auswahlkriterien sind (gewichtet in dieser Reihenfolge):
- Funktionale Relevanz für die Promotion (d.h. welche Funktion erfüllt der beantragte Bedarf für das Promotionsvorhaben)
- Finanzielle Relevanz für die Promotion (d.h. Promotionen ohne Anbindung an Drittmittelprojekte werden vorrangig unterstützt, auch Qualifizierungsstellen. Außerdem sollte die Förderung substanziell die Kosten für den beantragten Bedarf abdecken können.)
- Angemessenheit der Kosten (d.h. bei Software und Reisen werden vergleichbare Leistungen in die Bewertung einbezogen)
- Verteilungsgerechtigkeit (d.h. es werden zwar keine festen Budgets für die Zugehörigkeit zu Fakultäten oder Promotionszentren festgelegt, aber darauf geachtet, dass es nicht zu starken Ungleichverteilungen kommt)
- Anbindung an HM (d.h. Promovierende von HM-Promotionszentren werden vorrangig gefördert)
- Bisherige wiss. Leistungen (unter der Berücksichtigung der Karrierephase; evtl. Unterstützungsschreiben der betreuenden Person)
Ein Auswahlausschuss bewertet die Anträge und entscheidet über die Mittelzuteilung.
Die Ausschüttung erfolgt an die beantragende Person als Stipendium. Der bewilligte Betrag wird von der Finanzabteilung an die beantragende Person überwiesen ohne Beschaffung über die HM.
Förderfähige Kosten
Es werden ausschließlich Kosten für Sachmittel gewährt. Folgende Liste ist abschließend:
- Verbrauchsmaterial, Miete für Gerätenutzung, Probandenvergütung, Laborbedarf und Materialproben
- Software-Lizenzen, Hardware, Datenankauf, Cloud- und Speichergebühren
- Fachliteratur, Bildrechte
- Kosten für Tagungsreisen externer Promovierender (ohne Abwicklung über BayRMS), bei Auslandsreisen muss ausgeschlossen sein, dass ein DAAD-Antrag möglich ist. Promovierende, die extern angestellt sind, können nur dann gefördert werden, wenn die externe Anstellung inhaltlich und organisatorisch nicht im Zusammenhang mit der Promotionsforschung steht und die externe Arbeitgeberin bzw. der externe Arbeitgeber die Internationalisierungsmaßnahme finanziell nicht unterstützt. Auch eine anteilige Unterstützung zusätzlich zur Internationalisierungsförderung durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitsgeber ist nicht möglich.
- Teilnahmegebühren für Veranstaltungen
Nicht förderfähig sind Personalmittel (auch SHK), Alltagsausstattung (Laptop, Handy etc.), Reise- oder Konferenzkosten für Angestellte der HM.
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte angs@hm.edu