Förderprogramm der Graduatestiftung S. Carter

Ausschreibungs- und Antragsverfahren

  • Funktionale Relevanz für die Promotion (d.h. welche Funktion erfüllt der beantragte Bedarf für das Promotionsvorhaben)
  • Finanzielle Relevanz für die Promotion (d.h. Promotionen ohne Anbindung an Drittmittelprojekte werden vorrangig unterstützt, auch Qualifizierungsstellen. Außerdem sollte die Förderung substanziell die Kosten für den beantragten Bedarf abdecken können.)
  • Angemessenheit der Kosten (d.h. bei Software und Reisen werden vergleichbare Leistungen in die Bewertung einbezogen)
  • Verteilungsgerechtigkeit (d.h. es werden zwar keine festen Budgets für die Zugehörigkeit zu Fakultäten oder Promotionszentren festgelegt, aber darauf geachtet, dass es nicht zu starken Ungleichverteilungen kommt)
  • Anbindung an HM (d.h. Promovierende von HM-Promotionszentren werden vorrangig gefördert)
  • Bisherige wiss. Leistungen (unter der Berücksichtigung der Karrierephase; evtl. Unterstützungsschreiben der betreuenden Person)

Förderfähige Kosten

  • Verbrauchsmaterial, Miete für Gerätenutzung, Probandenvergütung, Laborbedarf und Materialproben
  • Software-Lizenzen, Hardware, Datenankauf, Cloud- und Speichergebühren
  • Fachliteratur, Bildrechte
  • Kosten für Tagungsreisen externer Promovierender (ohne Abwicklung über BayRMS), bei Auslandsreisen muss ausgeschlossen sein, dass ein DAAD-Antrag möglich ist. Promovierende, die extern angestellt sind, können nur dann gefördert werden, wenn die externe Anstellung inhaltlich und organisatorisch nicht im Zusammenhang mit der Promotionsforschung steht und die externe Arbeitgeberin bzw. der externe Arbeitgeber die Internationalisierungsmaßnahme finanziell nicht unterstützt. Auch eine anteilige Unterstützung zusätzlich zur Internationalisierungsförderung durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitsgeber ist nicht möglich.
  • Teilnahmegebühren für Veranstaltungen

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