Elterngeld
Das Elterngeld können Erwerbstätige, BeamteInnen, Selbständige, Hausfrauen und Hausmänner, Studierende, Auszubildende, Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch Verwandte dritten Grades beantragen. Ein Elternteil kann dabei höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate gibt es, wenn in dieser Zeit das Erwerbseinkommen wegfällt und sich der Partner an der Betreuung des Kindes beteiligt.
Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung. Die Höhe des Elterngeldes beträgt 67 % des entfallenden Nettoeinkommens (maximal 1.800 €) und mindestens 300 €.
Da das Elterngeld eine Lohnersatzleistung ist, erhalten Studierende ohne eigenes Einkommen aus Erwerbstätigkeit, egal ob in Partnerschaft lebend oder allein erziehend, nur für 12 Monate das Elterngeld (und nicht für 14). Studierende müssen weder ihr Studium unterbrechen noch ihre Arbeitszeit auf 30 Wochenstunden reduzieren, um das Elterngeld beziehen zu können. Alleinerziehende können in besonderen Härtefällen sogar mehr als 30 Stunden erwerbstätig sein und erhalten Elterngeld für vierzehn Monate.
Elterngeld bei keinem bzw. geringem Einkommen
Wer kein oder nur ein geringes Einkommen hat, erhält nach den neuen Bestimmungen mindestens 300 Euro, die nicht mit den anderen Sozialleistungen verrechnet werden. Bei Überschreitung des Mindestbetrages von 300 Euro werden Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberzuschuss, Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder Kinderzuschuss auf das Elterngeld angerechnet.
Elterngeld für internationale Studierende
Studierende aus der EU haben Anspruch auf Elterngeld, Studierende aus Drittstaaten hingegen haben in der Regel keinen Anspruch auf Elterngeld. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich beim Amt für Versorgung.
Zuständige Behörde
Das Elterngeld muss schriftlich bei den für den Vollzug des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes zuständigen Elterngeldstellen der Bundesländer beantragt werden.Zuständig für die Ausführung des Gesetzes sind die von den Landesregierungen beauftragten Stellen. Für München ist dies das:
Zentrum Bayern Familie und Soziales (Region Oberbayern)
Amt für Versorgung und Familienförderung
Buchstaben A – H
Richelstraße 17
80634 München
Tel. (089) 13062-0
Fax (089) 130 62 - 596
E-Mail: poststelle.obb1@zbfs.bayern.de
Buchstaben I– Z
Bayerstraße 32
80335 München
Tel. (089) 5143-1
Fax (089) 5143-499
E-Mail:poststelle.obb2@zbfs.bayern.de