Elternzeit
Elternzeit, Studierende, Familie
Elternzeit
Ähnlich wie im Berufsleben, ist es auch im Studium möglich ab der Geburt eine Art Elternzeit zu nehmen durch sogenannte Urlaubssemester aufgrund von Elternzeit. Das gilt gleichermaßen für studierende Mütter wie Väter. Insgesamt können bis zu sechs Urlaubssemster genommen werden, einzeln oder am Stück. Das Besondere ist, dass man komplett pausieren oder weiterhin Module belegen und Prüfungsleistungen erbringen kann. So ist es für Studierende mit Kind möglich, flexibler zu studieren. Die genauen Bedingungen und Details werden auf der Webseite unter dem Punkt Beurlaubung genauer ausgeführt.
Weitere Informationen
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Elternzeit
- Elterngeld
- Elterngeld für Alleinerziehende
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Elterngeld für Eltern mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag
- Elterngeld für Studierende und Eltern in Ausbildung
- Mutterschutz
- Zentrum Bayern Familie und Soziales