Kindergeld
Kindergeld
Das Kindergeld ist ein Zuschuss des Staates zu den Kosten, die Müttern und Vätern entstehen, solange sich ihr Kind nicht selbst finanzieren. Der Anspruch besteht unabhängig vom Einkommen ab der Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Bedingungen das Kindergeld weiter gezahlt werden. Anspruch auf Kindergeld besteht, sofern die Voraussetzungen des § 32 EStG erfüllt wurden. Selbst die Eltern studierender Eltern können für ihre studierenden Kinder noch Anspruch auf Kindergeld haben.
Ein Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben. Kindergeld wird monatlich gezahlt und ist einkommensunabhängig.
Der Antrag auf Kindergeld ist bei der Familienkasse zu stellen:
Die Familienkasse Bayern Süd ist seit 02. September 2024 am Kapuzinerplatz 6, 80337 München mit einem Service Point für Familien in der Landeshauptstadt vor Ort. Mit dem Kunden- und Lotsenservice bietet die Familienkasse Bayern Süd neben einem digitalen Service auch einen persönlichen Zugang zu erweiterten Dienstleistungsangeboten. Wesentliche Ziele sind dabei ein offener, unterminierter Zugang, kurze Wartezeiten, eine schnelle und möglichst abschließende Bearbeitung der Kundenanliegen - insbesondere von Kindergeld und Kinderzuschlag sowie ein übergreifender Lotsenservice.
Die Kontaktdaten des Standortes in München https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/familienkasse/familienkasse-bayern-sued-muenchen.html
Falls Sie Kindergeld bekommen und nur über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie Kinderzuschlag erhalten. Informieren Sie sich über die wichtigsten Punkte zu dieser Leistung auf der Seite der Bundesarbeitsagentur für Arbeit.