Kindergeld
Das Kindergeld ist ein Zuschuss des Staates zu den Kosten, die Müttern und Vätern entstehen, solange sich ihr Kind nicht selbst finanzieren. Der Anspruch besteht unabhängig vom Einkommen ab der Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Bedingungen das Kindergeld weiter gezahlt werden. Anspruch auf Kindergeld besteht, sofern die Voraussetzungen des § 32 EStG erfüllt wurden. Selbst die Eltern studierender Eltern können für ihre studierenden Kinder noch Anspruch auf Kindergeld haben.
Ein Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben. Kindergeld wird monatlich gezahlt und ist einkommensunabhängig.
Der Antrag auf Kindergeld ist bei der Familienkasse zu stellen:
Familienkasse der Arbeitsagentur München
Anfangsbuchstabe Familienname A-K
Familienkasse Deggendorf
Hindenburgstr. 32
94469 Deggendorf
E-Mail: Familienkasse-Deggendorf@arbeitsagentur.de
Tel. (01801) 54 63 37
Fax (0991) 3101-580
täglich 07:30 - 12:30, Do bis 18:00 Uhr
Anfangsbuchstabe Familienname L-Z:
Familienkasse Passau
Nikolastr. 6
94032 Passau
E-Mail: Familienkasse-Passau@arbeitsagentur.de
Tel. (01801) 54 63 37
Fax (0851) 50 86 17
täglich 07:30 - 12:30, Do bis 18:00 Uhr