Alle werdenden Mütter, ob privat oder gesetzlich krankenversichert, haben einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, auch studierende Mütter, die geringfügig beschäftigt sind.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch (z. B. Arbeitnehmerinnen) erhalten pro Tag 13 Euro Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse plus Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Differenz zum durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch (z.B. Studentinnen) mit einer geringfügigen Beschäftigung erhalten in der Regel pro Tag 13 Euro Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.
In der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten familienversicherte Frauen mit einer geringfügigen Beschäftigung Mutterschaftsgeld von einmalig bis zu 210 Euro durch das Bundesversicherungsamt.
In der privaten Krankenversicherung versicherte oder nicht krankenversicherte Arbeitnehmerinnen erhalten Mutterschaftsgeld einmalig bis zu 210 Euro durch das Bundesversicherungsamt, zzgl. dem Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Differenz zwischen 13 Euro und dem durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt.
Frauen, deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst wurde, erhalten pro Tag 13 Euro Mutterschaftsgeld. Der Arbeitgeberzuschuss wird diesen Frauen von der Krankenkasse oder Bundesversicherungsamt gezahlt.
Mutterschaftsgeld wird 6-8 Wochen nach der Entbindung gezahlt.