Zu den Mutterschaftsleistungen zählt der Anspruch werdender Mütter auf Vorsorgeuntersuchungen, ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln, stationäre Entbindung, häusliche Pflege und Haushaltshilfe, wenn sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder mitversichert sind.
Diese Mutterschaftsleistungen werden für nicht erwerbstätige Frauen oder für Bedürftige über die Sozialhilfe § 50 SGB XII abgedeckt, wenn sie nicht bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind bzw. mitversichert sind.
Werdende Mütter sind von den Zuzahlungen für Arznei-, Verband- und Heilmittel, welche mit der Schwangerschaft in Verbindung stehen, wie auch von der gesetzlich vorgesehenen Praxisgebühr befreit. Für die Vorsorgeuntersuchungen muss der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin die werdende Mutter freistellen.