Rundfunkbeitrag
Privatpersonen können aus finanziellen Gründen (z.B. wenn sie ALG II, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten) auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden.
Eine Befreiung erhalten auch diejenigen Personen, die eine beglaubigte Kopie eines aktuellen Leistungsbescheids über BAföG-Zahlungen (nicht bei den Eltern wohnend) dem Antragsformular beifügen können.
Den Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht stellen Sie bei der:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde, Stadt oder Kreisverwaltung.
Sie können das Formular auch online ausfüllen unter: www.rundfunkbeitrag.de