Studierendenvertretung
Die Studierendenvertretung (STUVE) fördert die studentische Mitsprache auf Hochschul- und Fakultätsebene, gestaltet das Hochschulleben aktiv mit und vertritt die Studierenden in ihren wirtschaftlichen, fachlichen sowie sozialen Belangen. Im Mittelpunkt der Studierendenvertretung steht das Studentische Parlament; neben den Hochschulgremien gibt es zudem auch viele Ämter, die die Studierenden ehrenamtlich und ohne offizielle Wahl ausüben können.
Studentisches Parlament
Das Studentische Parlament ist das höchste beschlussfassende Gremium der Studierenden der Hochschule München. Es besteht aus 44 gewählten Studierenden aus allen 14 Fakultäten der Hochschule. Das Parlament beruft Referate und Arbeitskreise ein, damit diese die Beschlüsse des Gremiums ausführen, sowie eigenständig an studentisch-relevanten Themen arbeiten.
Dem Studentischen Parlament gehören je eine Vertreterin oder ein Vertreter aus jeder Fachschaftsvertretung an sowie die von den Studierenden der Hochschule München aus ihrer Mitte direkt gewählten Vertretenden – doppelt so viele wie Fachschaftsvertretenden. Dazu kommen zwei Vertretende der Gruppe der Studierenden im Senat.
Der Vorstand des Studentischen Parlaments besteht aus sechs Mitgliedern. Dazu wählt das Studentische Parlament nach dem Mehrheitswahlrecht aus seiner Mitte einen Vorstand. Die beiden Vertretenden der Gruppe der Studierenden im Senat sind kraft Amtes Mitglied im Vorstand. Vorsitzend ist das Mitglied mit den meisten Stimmen.
Die Amtszeit des Vorstands des Studentischen Parlaments endet mit der Amtsperiode des Studentischen Parlaments, das jeweils für ein Jahr gewählt wird.
Weitere Informationen auf der Webseite der STUVE sowie in der Grundordnung der Hochschule München und im Bayerischen Hochschulgesetz, Artikel 46.
Vorstandsmitglieder
Vorstandsvorsitzender
Sebastian Striewski (Senatsvertreter)
Stv. Vorstandsvorsitzender
Linus Völkner
Weitere Mitglieder
Marla Ridzewski (Senatsvertreterin)
Maily Pham
Jona Sperr
Max Gaiser
Fachschaften
Die Vertretenden der Studierenden einer Fakultät bilden die Fachschaftsvertretung. Eine Fachschaft besteht zum einen aus der „offiziellen“ Fachschaft, die in den Fakultätsrat gewählt wurde. Zum anderen besteht die Fachschaft zu großen Teilen aus weiteren Mitgliedern, die sich engagieren möchten. Die Mitgliedschaft regelt jede Fachschaft individuell.
Fachschaftssprecherin oder Fachschaftssprecher ist der oder die Vertretende der Studierenden im Fakultätsrat, der oder die bei der Wahl die meisten Stimmen erhalten hat.