Praktikum im Ausland - Erasmus+
Bewerbungsablauf für ein Erasmus+ Praktikum im Ausland
Bewerbungsablauf für ein Erasmus+ Praktikum
6-8 Monate vor dem Praktikum | - Nur bei Pflichtpraktika: Infoveranstaltung der Fakultät / des Studiengangs besuchen - Praktikumsplatz suchen - Nur bei Pflichtpraktika: Praktikumsvertrag dem Praktikumsbeauftragten vorlegen - ggf. Hochschul-externe Förderanträge stellen |
6 Monate vor dem Praktikum | - ggf. bereits Antrag auf Auslands-BAföG stellen |
4-5 Monate vor dem Praktikum | - ggf. Visumsantrag stellen (nur bei EU-Ausländern) |
2-3 Monate vor dem Praktikum | - ggf. Hochschul-interne
Förderanträge stellen - Auslandskranken- und Haftpflichtversicherung beantragen, darauf achten, dass das Zielland abgedeckt ist |
Vor dem Praktikum | - Vordrucke für Praktikantenverträge in verschiedenen Sprachen unter https://www.hm.edu/studierende/mein_studium/verlauf/praxis.de.html
- Praxisbeauftragte/r der FK muss Pflichtpraktika vorab genehmigen - Vertrag an HM, Arbeitgeber, Studierende/r - Aufgaben im Praktikum so genau wie möglich beschreiben - praxisbegleitende Lehrveranstaltungen abklären: z.B. Videokonferenz, Blockseminar, Belegung im folgenden Semester |
Während des Praktikums | - Tipp: Führen Sie ein Praktikumsjournal - Schreiben Sie jeden Tag auf, welche Aufgaben zu welchem Zeitpunkt Ihnen übertragen wurden - die mitgeschriebenen Aufgaben können später als Vorlage bzw. Vorschlag für das Praktikumszeugnis dienen. |
Pflichtpraktika:
- Sobald Sie eine Praktikumsstelle gefunden haben, legen Sie bitte Ihren Praktikumsvertrag zur fachlichen Genehmigung dem/r Praxisbeauftragten Ihres Studienganges vor.
- Eine Kopie des bereits genehmigten Vertrages leiten Sie dann bitte an Ihre/n Sachbearbeiter/in im Bereich Prüfung und Praktikum und an das International Office weiter.
- Für die fachliche Anerkennung der ordnungsgemäßen Ableistung Ihres Auslandspraktikums sind im Fall von Pflichtpraktika Ihre Fakultät bzw. der Bereich Prüfung und Praktikum zuständig.
Freiwillige Praktika:
- feiwillige Praktika brauchen nicht von Ihrer Fakultät oder dem Bereich Prüfung und Praktikum genehmigt werden
- die Genehmigung von ERASMUS+ Mobilitätszuschüssen und Reisekostenzuschüssen obliegt allein der Zuständigkeit des International Office
- auch die Anerkennung der ordnungsgemäßen Ableistung Ihres freiwilligen Praktikums liegt in der Zuständigkeit des International Office
- ERASMUS+ geförderte Praktikanten haben Anspruch auf ein ordentliches Praktikumszeugnis
Benötigte Unterlagen: (spätestens 1 Monat vor dem Auslandsaufenthalt; bei kurzfristigen Praktika bitte das IO kontaktieren) |
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Anlage A - Erasmus+ Praktikum - Online Bewerbung |
Anlage B - Erasmus+ Learning Agreement for Traineeship |
Aktuelle Notenbestätigung / Aktueller Notenspiegel |
Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung |
Anlage C - Erasmus+ Versicherungserklärung |
Anlage D - Erasmus+ Grant Agreement |
Praktikumsvertrag |
Online Linguistic Support (OLS) - EU-Online-Sprachtest |
Online Linguistic Support (OLS) - EU-Online-Sprachkurs |
Diese und alle weiteren Unterlagen für ein Auslandspraktikum finden Sie unter BEWERBUNGSUNTERLAGEN >> |
Nach vorlaufiger Antragsannahme:
- Nach Erhalt und positiver Prüfung aller Antragsunterlagen im International Office und der Freigabe durch das EU-Sprachenportal (OLS-Portal).
- Auszahlung der 1. Rate des Erasmus+ Praktikumszuschusses in Höhe von 80% des Gesamtbetrags.
Nach Beendigung des Auslandspraktikums:
- Nach Erhalt und positiver Prüfung aller Antragsunterlagen im International Office und den Freigaben durch EU-Sprachenportal und EU-Online-Evaluierungsportal.
- Auszahlung der 2. Rate des Erasmus+ Praktikumszuschusses in Höhe von 20% des Gesamtbetrags.
- Bei einer Änderung der Praktikumsdauer erfolgt die Auszahlung des, nach Abzug der ersten Rate verbliebenen, Restbetrags.
* Achtung: Auslandspraktika in der Schweiz können nicht mehr mit einem Erasmus+ Praktikumszuschuss gefördert werden! Das Swiss-European Mobility Programme sieht keine Zuschüsse für Praktika deutscher StudentenInnen in Schweizer Unternehmen vor. Lediglich Schweizer Hochschulen können PraktikantenInnen in der eigenen Institution (z.B. in den eigenen Hochschullaboren) durch Zuschüsse aus dem Swiss-European Mobility Programme fördern.