Praktikum im Ausland - Erasmus+

Bewerbungsablauf für ein Erasmus+ Praktikum im Ausland

Bewerbungsablauf für ein Erasmus+ Praktikum

  • Sobald Sie eine Praktikumsstelle gefunden haben, legen Sie bitte Ihren Praktikumsvertrag zur fachlichen Genehmigung dem/r Praxisbeauftragten Ihres Studienganges vor.
  • Eine Kopie des bereits genehmigten Vertrages leiten Sie dann bitte an Ihre/n Sachbearbeiter/in im Bereich Prüfung und Praktikum und an das International Office weiter.
  • Für die fachliche Anerkennung der ordnungsgemäßen Ableistung Ihres Auslandspraktikums sind im Fall von Pflichtpraktika Ihre Fakultät bzw. der Bereich Prüfung und Praktikum zuständig.

  • feiwillige Praktika brauchen nicht von Ihrer Fakultät oder dem Bereich Prüfung und Praktikum genehmigt werden
  • die Genehmigung von ERASMUS+ Mobilitätszuschüssen und Reisekostenzuschüssen obliegt allein der Zuständigkeit des International Office
  • auch die Anerkennung der ordnungsgemäßen Ableistung Ihres freiwilligen Praktikums liegt in der Zuständigkeit des International Office
  • ERASMUS+ geförderte Praktikanten haben Anspruch auf ein ordentliches Praktikumszeugnis

  • Nach Erhalt und positiver Prüfung aller Antragsunterlagen im International Office und der Freigabe durch das EU-Sprachenportal (OLS-Portal).
  • Auszahlung der 1. Rate des Erasmus+ Praktikumszuschusses in Höhe von 80% des Gesamtbetrags.

  • Nach Erhalt und positiver Prüfung aller Antragsunterlagen im International Office und den Freigaben durch EU-Sprachenportal und EU-Online-Evaluierungsportal.
  • Auszahlung der 2. Rate des Erasmus+ Praktikumszuschusses in Höhe von 20% des Gesamtbetrags.
  • Bei einer Änderung der Praktikumsdauer erfolgt die Auszahlung des, nach Abzug der ersten Rate verbliebenen, Restbetrags.