Praktikum im Ausland - Erasmus+
Voraussetzungen für ein Erasmus+ Praktikum
Die Hochschule München vermittelt keine Stellen.
Als aufnehmende Einrichtungen für Praktika können alle Unternehmen fungieren. „Unternehmen“ im Sinne des Ratsbeschlusses sind im öffentlichen oder privaten Sektor wirtschaftlich tätige Unternehmungen, unabhängig von Größe, Rechtsform oder Wirtschaftsbereich, einschließlich der Sozialwirtschaft.
Folgende Organisationen können nicht Einrichtungen für Erasmus+ geförderte Praktika sein:
- Europäische Institutionen und Einrichtungen
- Einrichtungen und Organisationen, die Gemeinschaftsprogramme (EU-Programme) verwalten
- Nationale diplomatische Vertretungen (Botschaften etc.) des Herkunftslandes des Studierenden im Gastland
Es können sowohl freiwillige, als auch Pflichtpraktika mit einem Erasmus+ Praktikumszuschuss gefördert werden. Die Praktika müssen immer einen fachlichen Bezug zum Studium an der Hochschule München haben und dem Studienziel förderlich sein.
Falls Sie vorhaben danach an der Hochschule München weiter zu studieren: JA.
Vergessen Sie nicht sich rückzumelden! Sie können sich für ein Praxissemester nicht beurlauben lassen. In einem Urlaubssemester können keine Studienleistungen erbracht und keine ECTS angerechnet werden. Praxissemester sind jedoch obligatorische Bestandteile Ihres Studiums.
Falls Sie während Ihres Auslandspraktikums Ihr Studium an der Hochschule München erfolgreich abschließen, und auf Grund dessen exmatrikuliert werden, muss Ihr Praktikum für eine Förderung bis zum Praktikumsende (als Graduiertenpraktikum) noch eine Restdauer von mindestens 60 Tagen haben.
Falls Sie vorhaben nach Ihrem Abschluss z.B. zwischen Ihrem Bachelor- und Ihrem Masterstudium ein Praktikum zu absolvieren, dann können Sie auch als bereits exmatrikulierter Absolvent mit Erasmus+ Mitteln gefördert werden, solange der Antrag auf einen Erasmus+ Praktikumszuschuss VOR IHRER EXMATRIKULATION gestellt wird, dann können Sie bis zu 12 Monate nach Exmatrikulation noch Erasmus+ Praktikumszuschüsse bekommen. Die Förderung endet automatisch mit Einschreibung an einer anderen Hochschule, da dann die neue Hochschule für Ihre Förderung zuständig ist.
Ein Erasmus+ Praktikum ist möglich in allen Ländern der Europäischen Union und allen EU-Überseegebieten (z.B. Grönland, Französisch Polynesien, St. Maarten, etc. und außerhalb Europas gelegene jedoch rechtlich komplett zum jeweiligen Mutterland gehörende Gebiete wie z.B. Französisch Guyane, La Reunion, etc.) sowie Norwegen, Island, Mazedonien (FYROM) und der Türkei.
ACHTUNG: Sollten Sie ein Praktikum im Vereinigten Königreich nach dem Brexit (29.03.2019) planen, melden Sie sich bitte umgehend beim International Office!
Austausch im Bachelor | Es müssen mind. 2 Semester absolviert sein, d.h. ab dem 3. Semester ist ein Austausch möglich. |
Austausch im Master | Es muss mind. 1 Semester absolviert sein, d.h. ab dem 2. Semester ist ein Austausch möglich. |
Die Mindestdauer eines Auslandspraktikums beträgt 2 Monate (60 Tage).
Unabhängig von Art und Anzahl der Erasmus+ Auslandsaufenthalte können Sie insgesamt bis zu 12 Monate pro Studienzyklus (Bachelor/Master) gefördert werden:
- 12 Monate im ersten Studienzyklus (Bachelor oder gleichwertig) einschließlich
Graduiertenpraktika - 12 Monate im zweiten Studienzyklus (Master oder gleichwertig) einschließlich
Graduiertenpraktika - für einzügige Studiengänge (z. B. "alte" Diplomstudiengänge) gilt eine
Gesamtdauer der Erasmus+ Förderung von 24 Monaten
Sie sind nicht über die Hochschule München auslandskrankenversichert.
Für die einfache Notfallversorgung reicht in der EU die European Health Insurance Card (EHIC), die Sie von Ihrer Krankenkasse bekommen.
Für darüber hinausgehende Gesundheitsversorgungsleistungen wie beispielsweise einen medizinischen Rücktransport nach Deutschland benötigen Sie unbedingt eine Auslandskrankenversicherung.
Im Erasmus+ Programm ist die Absicherung des Praktikanten durch eine Auslandskrankenversicherung und eine das Zielland abdeckende Unfall- und Haftpflichtversicherung verpflichtend. Ein Erasmus+ Praktikumszuschuss kann ohne Absicherung durch diese drei Versicherungsarten nicht gewährt werden.
Kontaktieren Sie bitte hierzu den für Sie zuständigen Praktikumsbeauftragten. Dieser kann Ihnen genauere Informationen geben. Häufig wird die Lehrveranstaltung dann in einem Block angeboten oder Sie besuchen diese im Folgesemester.