Förderungsmöglichkeiten
PROMOS
Im Rahmen des PROMOS-Stipendiums (Programm zu Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen) können Studiensemester im Non-EU-Ausland gefördert werden. Die Förderung besteht dabei aus einer Teilstipendienrate für einen oder mehrere Monate. Besonders geeignete Bewerbende können zusätzlich eine einmaligen Reisekostenpauschale, die sich in ihrer Höhe nach dem jeweiligen Land, in dem das Auslandssemester stattfindet, richtet, erhalten.
Einzelheiten
Studium (vor Ort) im Rahmen eines Austauschprogramms an einer Partnerhochschule außerhalb Europas
Förderungsart
- Teilstipendium Aufenthalt für max. 4 Monate (Fördersätze 2025)
Achtung: Eine (anteilige) Übernahme von Studiengebühren ist nicht möglich!
Kombinierbarkeit mit HM-externer Förderung
gleichzeitiger Bezug ist möglich mit:
- Auslands-BAföG (PROMOS-Stipendium muss angegeben werden und wird zum Teil angerechnet)
- Deutschlandstipendium
- Stipendium von privater Stiftung
gleichzeitiger Bezug ist nicht möglich mit:
- Förderung über das Erasmus+ Programm
- DAAD Individualstipendium (z. B. HAW.International)
- Stipendium von Stipendienträgern, die aus deutschen öffentlichen Mitteln finanziert werden und denselben Förderzweck verfolgen
Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft sowie Personen, die Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind, sowie nichtdeutsche Studierende, wenn sie in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen (Aufenthalte in Heimatländer sind jedoch ausgeschlossen).
Eine Förderung kann nur ein Mal pro Studienzyklus (Bachelor, Master) genehmigt werden. Ein rein virtuelles Semester an Partnerhochschulen, ohne Aufenthalt vor Ort, ist nicht förderfähig. Sollten Sie bereits für einen früheren Aufenthalt über die Hochschule München PROMOS erhalten haben, können Sie keinen weiteren Antrag stellen.
Wenn ein PROMOS-Stipendium aufgrund eines Nichtantritts des Auslandsaufenthalts nicht in Anspruch genommen wird, kann es nicht auf ein späteres Semester übertragen werden.
Die Bewerbung für PROMOS erfolgt im Rahmen der Bewerbung für ein Auslandssemester. Im zugehörigen Online-Formular finden Sie unter dem Punkt Förderung die Möglichkeit, sich für PROMOS zu bewerben. Ein gesonderter Prozess ist nicht nötig.
Es gelten die Bewerbungszeiträume für das Auslandssemester Non-EU:
Wintersemester: 1. Oktober bis 1. Dezember
Sommersemester: 1. Mai bis 1. Juli
- bisherige Studienleistungen (Notendurchschnitt, Studienfortschritt)
- Motivation und Sinnhaftigkeit in Bezug zum bisherigen Studium
- soziales und universitäres Engagement
- Sprachkompetenz , d.h. nachgewiesenes Beherrschen der Landes- bzw. Unterrichtssprache
Innerhalb von 4 Wochen nach Rückkehr aus dem Auslandssemester ist ein Erfahrungsbericht über das mit PROMOS geförderte Studium im Ausland beim International Office einzureichen. Hinweise zur Anfertigung des Erfahrungsberichts finden Sie hier.