Fördermöglichkeiten - Reisekostenzuschuss
Informationen zum Reisekostenzuschuss
Reisekostenzuschuss
Die Hochschule München kann mit Mitteln aus Studienzuschüssen für bestimmte Auslandsaufenthalte einen Reisekostenzuschuss vergeben. Ein Antrag dafür kann jederzeit gestellt werden, allerdings sind die Mittel jährlich begrenzt.
Einzelheiten
- Studium an einer Nicht-Partnerhochschule (Free Mover) im EU-Ausland
- Studium an einer Nicht-Partnerhochschule (Free Mover) im Non-EU-Ausland
- Studium an einer Partnerhochschule im Non-EU-Ausland (nur wenn kein PROMOS-Antrag gestellt wurde oder dieser nicht erfolgreich war)
- Pflichtpraktikum oder freiwlliges Praktikum im EU-Ausland (nur wenn Erasmus+ Förderung nicht möglich ist)
- Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum im Non-EU-Ausland
- Summer School / Winter School an einer Partnerhochschule (mindestens 2 Wochen)
- Recherche bzw. Feldforschung für Abschlussarbeit (weltweit)
- Anfertigung der Abschlussarbeit (weltweit)
Art der Förderung
- einmaliger Reisekostenzuschuss (einkommens- und längerabhängig):
bei Praktika bis max. 1000€
bei anderen Aufenthalten derzeit bis max. 700€
Kombinierbarkeit mit HM-externer Förderung
- Auslands-BAföG
- ordentlich immatrikulierte/r Studierende/r der HM
- jährliches Einkommen (inkl. Unterhalt der Eltern) im Durchschnitt max. 15.000 Euro vor dem Aufenthalt
- Praktikum/Abschlussarbeit: Vergütung <1000 Euro monatlich
- Studium/Recherche/Feldforschung: mind. 3 Wochen studienbezogener Auslandsaufenthalt
- kein Reisekostenzuschuss zusätzlich zu PROMOS, Erasmus+ oder dem HAW.international DAAD-Stipendium möglich
Bitte über das Onlineportal ausfüllen, unterschreiben und per E-Mail an uns senden.
Im Laufe der Online-Bewerbung müssen Sie folgende Unterlagen hochladen:
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung als PDF
- Nachweis über Ihren Aufenthalt als PDF (bei Praktikum: Praktikumsvertrag, bei Abschlussarbeiten: Vertrag mit dem Unternehmen, bei Recherche: ggf. Bestätigung der aufnehmenden Institution, bei Studium: Letter of Acceptance)
Die Onlinebewerbung für einen Reisekostenzuschuss ist jederzeit möglich, mindestens jedoch zwei Wochen vor der Abreise.
Die Reisekostenzuschüsse werden nach Verfügbarkeit der Mittel vergeben.