Praktikumsbeauftragte für Pflichtpraktika
Verantwortliche für Genehmigung von Pflichtpraktika
Praktikumsbeauftragte / Praxisbeauftragte
für Pflichtpraktika im Ausland
In jedem Studiengang, in dem ein Pflichtpraktikum vorgeschrieben ist, gibt es Praktikums- bzw. Praxisbeauftragte. Diese sind für die Genehmigung der Pflichtpraktika, Inhalte sowie Bewertung der erbrachten Leistung am Ende des Praxissemesters, zuständig.
Eine Auflistung der jeweiligen Praktikumsbeauftragten und weitere Informationen zum Praktikum sowie Vorlagen für Ausbildungsverträge (auf Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch) finden Sie auf den Seiten der Abteilung Prüfung & Praktikum.