Praktikumsbeauftragte für Pflichtpraktika
Verantwortliche für die Genehmigung von Pflichtpraktika
Praktikumsbeauftragte / Praxisbeauftragte
für Pflichtpraktika im Ausland
In jedem Studiengang, in dem ein Pflichtpraktikum vorgeschrieben ist, gibt es Praktikums- bzw. Praxisbeauftragte. Diese sind für die Genehmigung der Pflichtpraktika, Inhalte sowie die Bewertung der erbrachten Leistung am Ende des Praxissemesters zuständig.
Auf der Seite Praktisches Studiensemester der Abteilung Prüfung und Praktikum stehen Vorlagen für Ausbildungsverträge (auf Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch) zur Verfügung sowie Verlinkungen zu den Studiengängen, über die Sie die jeweiligen Praktikumsbeauftragten und weitere Informationen zum Praktikum finden können.
International Office
Das IO unterstützt internationale Mobilität und Zusammenarbeit in Studium, Lehre und Forschung.
Infoveranstaltung
Termine und Links zu den verschiedenen Informationsveranstaltungen des International Office
Erfahrungsberichte
Lesen Sie, was andere HM-Studierende über ihre Zeit im Ausland erzählen.