Satzung

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins

  • ideelle Unterstützung,
  • Sammeln und Vergabe von Finanz- und Sachmitteln,
  • Studentenhilfe in Form von Stipendien und Zuschüssen und Vergabe von Preisen für herausragende Studienleistungen.

§ 3 Mitgliedschaft

  • Mitglieder: Sie entrichten den von der Mitgliederversammlung festgelegten Mitgliedsbeitrag.
  • Fördermitglieder: Sie verpflichten sich gegenüber dem Verein zur Zahlung eines höheren Mitgliedsbeitrages und/oder zu Geld- oder Sachmittelspenden.
  • Ehrenmitglieder: Sie werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung ernannt, besitzen alle Mitgliedsrechte, sind aber von der Beitragszahlung freigestellt.

§ 4 Beiträge und Mittelverwendung

  • den Beiträgen der Mitglieder,
  • aus Spenden, Schenkungen, Stiftungen und sonstigen Zuwendungen. Diese Mittel können auf Wunsch des Gebers zweckgebunden werden.

§ 5 Organe des Vereins

  • der Vorstand,
  • die Mitgliederversammlung.

§ 6 Der Vorstand

  • dem Vorsitzenden,
  • dem Schatzmeister,
  • dem Schriftführer,
  • bis zu vier weiteren Vorstandsmitgliedern.

§ 7 Die Mitgliederversammlung

  • Entgegennahme des Berichtes des Vorstandes,
  • Entgegennahme der Berichte des Schatzmeisters und der Rechnungsprüfer,
  • Entlastung des Vorstandes,
  • Wahl der Mitglieder des Vorstandes (alle drei Jahre),
  • Wahl von zwei Rechnungsprüfern aus dem Kreis der Mitglieder, die nicht dem Vorstand angehören (alle drei Jahre),
  • Nachwahlen für ausgeschiedene Funktionsträger (für die restliche Amtsdauer),
  • Festsetzung der Mitglieds- und Förderbeiträge,
  • Entgegennahme und Beratung von Anträgen und Vorschlägen,
  • Satzungsänderung,
  • Ernennung von Ehrenmitgliedern.

§ 8 Auflösung des Vereins