Versicherungen
Kranken-, Renten-, Unfallversicherung
Krankenversicherung
(Nach den Bestimmungen des SGB V und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen.)
Alle Studierenden sind grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Jede/r zugelassene Studienbewerber/in hat daher gegenüber der Hochschule vor der Einschreibung nachzuweisen, dass er/sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist oder mit Beginn des Semesters, frühestens mit dem Tag der Einschreibung sein wird, oder dass er/sie nicht gesetzlich versichert ist, weil er/sie versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig ist.
Der/die zugelassene Studienbewerber/in fordert bei der Krankenkasse einen Nachweis über ihren/seinen Versicherungsstatus an, den die Krankenkasse direkt über das elektronische Meldeverfahren an die Hochschule übermittelt! Eine Immatrikulation ohne Meldung der Krankenversicherung ist nicht möglich!
Wird innerhalb des Studiums die Krankenkasse gewechselt, muss auch hierüber ein Nachweis der neuen Krankenkasse über das elektronische Meldeverfahren an die Hochschule München übermittelt werden.
Der Nachweis über den Versicherungsstatus ist auch dann nochmals von der Krankenkasse an die Hochschule zu übermitteln, wenn der Studiengang innerhalb der Hochschule gewechselt wird.
Rentenversicherung
Mit dem Diplom- bzw. Bachelorprüfungszeugnis (Entlassung aus der Hochschule München) erhält jeder/jede Studierende eine Bescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung über Zeiten des Fachhochschulbesuchs.
Diese Bescheinigung ist bei der Neuausstellung der Versicherungskarte der zuständigen Rentenversicherungsanstalt vorzulegen.
Unfallversicherung
Studierende sind während der theoretischen Studiensemester bei der Bayerischen Landesunfallkasse (gesetzliche Unfallversicherung) gegen Unfall versichert.
Der Unfallversicherungsschutz erstreckt sich nur auf Unfälle, die sich auf dem Schulgrundstück oder auf angemeldeten Exkursionen, auf dem Wege zur Schule oder von dort zur Unterkunft ereignen. Unfälle müssen sofort im Bereich Beratung und Immatrikulation, Gebäude A. Lothstraße 34, Zimmer A 30 Unfallanzeigeformular gemeldet werden.
Während der praktischen Studiensemester sind Studierende kraft Gesetzes bei der für den Ausbildungsbetrieb bzw. die Ausbildungseinrichtung zuständigen Berufsgenossenschaft gegen Arbeitsunfall versichert.
Im Versicherungsfall ist die Unfallanzeige durch die Ausbildungsstelle zu erstellen. Ein Abdruck der Unfallanzeige muß der Hochschule München übermittelt werden.