Informationen des Prüfungsausschusses
Informationen des Prüfungsausschusses über Fristen, Pflichten, Nachfrist, Nichtbestehen des Erstversuchs, Prüfungsrücktritt, Nachteilsausgleich und ärztlichen Attest.
Was sind die Aufgaben des Prüfungsausschusses?
Der Prüfungsausschuss ist für alle Prüfungsangelegenheiten zuständig, die nicht ausdrücklich einem anderen Prüfungsorgan (Prüferinnen und Prüfern, Prüfungskommissionen) zugewiesen sind. Insbesondere obliegen ihm u. a. die Entscheidung von Prüfungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die Überwachung der vorschriftsmäßigen Anwendung der Prüfungsbestimmungen, die Behandlung von Widersprüchen gegen Prüfungsentscheidungen, die Entscheidung über Beschwerden in Prüfungsangelegenheiten sowie über den Nachteilsausgleich.
Informationen und Dokumente zum Download
Nichtbestehen des Erstversuchs
Erneute Antragstellung auf Nachfrist
Informationen des Prüfungsausschusses zu den Anforderungen eines ärztlichen Attestes
Antragsverfahren bei Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleich - Antrag stellen über PRIMUSS Online-Services
Vorlage für ärztliche Bescheinigung (Antrag auf Nachfrist; Rücktritt von einer angetretenen Prüfung)
Sprechstunde
Studierende, die mit Noten- und Prüfungsbeschwerden an den Prüfungsausschuss herantreten, haben in den Sprechstunden der Vorsitzenden des Ausschusses Gelegenheit, ihre Anliegen ergänzend zu erläutern. Zu den Sprechstunden wird schriftlich eingeladen.
Antrag stellen
Anträge können über PRIMUSS Online Services unter Services > Anträge und Nachrichten > Antrag stellen gestellt werden.
Ist kein entsprechender Vordruck vorhanden, können Sie freie (formlose) Anträge über Services > Anträge und Nachrichten > Nachricht schreiben stellen.
Gebühren
In Widerspruchsverfahren werden Gebühren nach Anlage 4 der Hochschulgebührensatzung der Hochschule für angewandte Wissenschaften München vom 15.12.2023 erhoben.