Oskar-Karl-Forster Büchergeldstipendium
Oskar-Karl-Forster Büchergeldstipendium
Geld für Fachliteratur und sonstige Lernmittel
Das Büchergeldstipendium bzw. Oskar-Karl-Forster-Stipendium ist eine Beihilfe für die Beschaffung von Fachbüchern oder sonstigen Lernmitteln (z.B. Arbeitsmaterial, Druckkosten, Abonnements für Magazine oder Programme usw.) für Studierende der Hochschule München.
Es gibt keine Bewerbungsfrist, jedoch ist eine Bewilligung an die Verfügbarkeit finanzieller Mittel gebunden.
Weiterhin gelten folgende Richtlinien:
- Die Vergabe ist weder an eine Konfessionszugehörigkeit noch an eine Staatsangehörigkeit gebunden.
- Die Beihilfe darf mindestens 100 Euro, höchstens aber 500 Euro betragen.
- Die einmalige Beihilfe richtet sich an bedürftige Studierende, die mindestens im 2. Semester an der HM immatrikuliert sind.
- Hinweis elektronische Geräte (Laptops, Tablets etc.): Elektronische Geräte können ausschließlich in der gleichen Höhe bedacht werden, wie Sie Bücherrechnungen einreichen. Z.B. bei 140€ Bücherrechnungen können Sie maximal 140€ für Ihr elektronisches Gerät zusätzlich bekommen. Das Maximum beträgt dabei 250€ Bücher + 250€ Elektronik.
Als finanziell bedürftig im Sinne des Oskar-Karl-Forster-Stipendiums gilt
- wer Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhält oder
- wer glaubhaft versichert, dass das laufende Nettoeinkommen der Unterhaltsverpflichteten monatlich nicht höher ist als der doppelte Freibetrag nach § 25 Abs. 1 BAföG, zuzüglich des einfachen Freibetrags nach § 25 Abs. 3 Nr. 2 BAföG für jedes unterhaltsberechtigte Kind einschließlich der/des Studierenden selbst.
Doktoranden können eine Beihilfe zu den Druckkosten für Dissertationen beantragen. Die Beihilfe darf mindestens 100 Euro, höchstens aber 500 Euro betragen. Eine Bedürftigkeit im Rahmen der Graduiertenförderung ist gegeben, wenn das laufende Nettoeinkommen des Antragstellers/ der Antragstellerin nicht höher ist als 1.750 Euro/ Monat.
Zusammen mit dem Antragsformular sind einzureichen:
- eine aktuelle Immatrikulationsbestätigung
- Belege oder auch Bestellbestätigungen der Bücher und Lernmittel (aus dem gesamten Studium gültig) welche erstattet werden sollen
- Nachweis über das Einkommen der Unterhaltsverpflichteten (letzter Einkommenssteuerbescheid!); bei BAföG-Empfängern nur Kopie des letzten Bewilligungsbescheides
- Anschreiben mit Angaben zum Verwendungszweck der studienrelevanten Bücher und/ oder Lernmittel sowie ggf. weiterführende Ausführungen zur finanziellen Bedürftigkeit
Bei Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich gerne an Herrn Florian Mackenberg, telefonisch unter +49 89 1265-1838 oder per Mail .