Nachweise von Deutschkenntnissen
Nachweise von Deutschkenntnissen auf Level B2
für ausländische Studienbewerber
Die Unterrichtssprache in den meisten Bachelorstudiengängen ist Deutsch und alle Bewerber benötigen Deutschkenntnisse auf Level B2 oder besser.
Sie müssen diese spätestens zur Immatrikulation (Ende September bzw. Mitte März) nachreichen. Eine Einschreibung ohne Deutschnachweis ist nicht möglich.
Ohne den Nachweis der Deutschkenntnisse auf Level B2 wird Ihre Zulassung ungültig und Sie müssen sich erneut bewerben.
Folgende Deutschprüfungen sind anerkannt:
• Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (zweite Stufe) bzw. DSD II
• DSH 1 oder 2 oder 3
• TestDaf, Niveaustufe 3 oder höher in allen 4 Teilbereichen
Bitte beachten Sie: Die Ergebnisse und Ihr Zeugnis erhalten Sie bei TestDaF erst 6 Wochen nach der Prüfung!!
• Feststellungsprüfung (= Besuch des Studienkollegs. Keine weitere Prüfung nötig)
• Nachweise, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der Kultusministerkonferenz (KMK) oder Hochschulrektorenkonferenz (HRK) anerkannt sind
• die Prüfungen auf Level B2 oder C1 des Goethe-Instituts
• Die „Deutsche Sprachprüfung II“ des Sprachen– und Dolmetscherinstituts München (SDI)
• "telc Deutsch B2 oder C1 Hochschule“.
• Abgeschlossenes Germanistikstudium (kein Pädagogikstudium)
Empfohlener Anbieter von Deutschkursen außerhalb der Hochschule München
Deutschkurse bei der Universität München e.V. (DKFA)
Agnesstraße 27, 80798 München
Tel.: +49(0)89/244 10 49-0
E-Mail senden direkt an DKFA
Website Universität München e.V.
Beachten Sie bitte, dass alle in der Hochschule München immatrikulierten StudentInnen StudentInnenrabatt der DKFA erhalten.